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Haßfurt
Haßfurt: Auftritt in Feuerwehrdienstuniform nutzt dem Angeklagten gar nichts
Gänzlich uneinsichtig zeigte sich ein 55-Jähriger vor Gericht. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, machte aber im Gerichtssaal alles noch schlimmer.
Wegen eines Falls von Bedrohung musste sich diese Woche ein Mann aus dem Steigerwald vor Gericht verantworten. Dass er sich völlig uneinsichtig zeigte, brachte dem Angeklagten am Ende gar eine weitere Anklage ein.
Foto: René Ruprecht | Wegen eines Falls von Bedrohung musste sich diese Woche ein Mann aus dem Steigerwald vor Gericht verantworten. Dass er sich völlig uneinsichtig zeigte, brachte dem Angeklagten am Ende gar eine weitere Anklage ein.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:29 Uhr

In seiner Feuerwehrdienstuniform erschien ein 55-jähriger Angeklagter aus dem Steigerwald am Donnerstag zu seiner Gerichtsverhandlung – wohl um das Gericht mit seinem Einsatz zum Wohl der Menschheit zu beeindrucken. Doch das gelang nicht. Statt einer erhofften Strafmilderung kündigte der Staatsanwalt noch im Gerichtssaal an, ein neues Verfahren wegen Verleumdung einzuleiten.

Telefongespräch eskaliert

Doch von vorne: Am 3. Dezember vergangenen Jahres telefonierte der Hartz-IV-Empfänger wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Rechtspflegerin des Amtsgerichts in Bamberg. Dabei muss es zu einer Meinungsverschiedenheit gekommen sein. Denn der Angeklagte bedrohte die Rechtspflegerin mit den Worten: "Ich bring' Euch alle um." Die Frau am anderen Ende der Leitung nahm die Drohung ernst und erstattete Anzeige, weshalb der Angeklagte einen Strafbefehl über 1200 Euro bekam. Gegen diese legte er Einspruch ein.

Gericht drückt erst ein Auge zu

Obwohl der Einspruch einen Tag nach der zweiwöchigen Einspruchsfrist im Amtsgericht ankam, gab das Gericht dem Angeklagten die Chance sich zu dem Vorwurf zu äußern. Er gab an, sein rechter Arm sei in Gips gewesen, weshalb er nicht habe schreiben können. Man könne auch mündlich am Gericht Einspruch einlegen, erwiderte die Vorsitzende, was der Feuerwehrmann jedoch nicht zur Kenntnis nahm. Stattdessen holte er sehr weit aus. Sein Großvater sei schon gegen die Nazis gewesen, gab er zu Protokoll. Er habe niemanden beleidigt geschweige denn bedroht. Dies würde er nie tun in Zeiten, in denen Telefongespräche aufgezeichnet werden. Er sei katholisch. Darüber hinaus übe der Mann seiner Cousine eine hohe Funktion bei der Polizei im Haßbergkreis aus, gab er als Referenz an. Er habe noch nie jemandem etwas getan. Als Feuerwehrmann sei er ein Lebensretter und lasse sich nicht vom Staatsanwalt zum Straftäter machen.

Staatsanwalt beendet die Diskussion

Das wiederum ließ der Staatsanwalt nicht auf sich sitzen und verwies auf den Bundeszentralregisterauszug des Angeklagten. Der zeigte, dass der 55-Jährige nicht zum ersten Mal in seinem Leben straffällig geworden war. "Sie machen aus einem Unschuldigen einen Schuldigen! Warum bin ich heute eigentlich hier?", wetterte der Angeklagte und fügte fragend hinzu: "Jetzt muss ich wohl die Gerichtskosten auch noch zahlen?" "Richtig", antwortete ihm der Staatsanwalt und sagte, dass die Diskussion hiermit beendet sei.

Anklage wegen Verleumdung

Richterin Anne Völkl verkündete im Urteil, dass es bei dem Strafbefehl über 1200 Euro bleibt. Falls der Hartz-IV-Empfänger die Strafe nicht zahlen könne, müsse er sie eben absitzen, sagte der Staatsanwalt dem Angeklagten, der angab, nur über 300 Euro im Monat zu verfügen und niemals die Strafe zahlen zu können. "Wollen Sie mich provozieren? Wegen einer Lügnerin gehe ich nicht in den Knast!", erwiderte der Angeklagte. Weil er die Anzeigenerstatterin ein zweites Mal als Lügnerin bezeichnete, kündigte der Anklagevertreter an, ein Verfahren wegen Verleumdung gegen den Wüterich einzuleiten. "Danke schön. Ade", lauteten dessen letzte Worte - zumindest in diesem Prozess.

 
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