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Kreis Haßberge
Haßbergkreis: Nur noch 16 Corona-Infizierte
Das Landratsamt weist daraufhin, dass auch an Tankstellen die Maskenpflicht einzuhalten, von einer "Vollvermummung" allerdings abzusehen ist.
Auch wenn die Fallzahlen zurückgehen, die Maskenpflicht bleibt. Das gilt auch an Tankstellen.
Foto: Silvia Gralla | Auch wenn die Fallzahlen zurückgehen, die Maskenpflicht bleibt. Das gilt auch an Tankstellen.
Matthias Lewin
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:52 Uhr

Die Gesamtzahl der auf das Corona-Virus positiv getesteten Personen liegt - Stand Freitagmittag - im Landkreis Haßberge bei 153. Diese Zahl musste um einen Fall nach unten korrigiert werden, das Landratsamt bittet darum, einen "internen Übertragungsfehler" zu entschuldigen.  Als gesund entlassen wurden mittlerweile 132 Bürgerinnen und Bürger. Demnach sind aktuell im Landkreis nur noch 16 Patienten an Corona erkrankt. Fünf Menschen sind bislang an den Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 gestorben. In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 56 Bürgerinnen und Bürger.

"Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass auch in Tankstellen die Maskenpflicht gilt", betont das Landratsamt. Als Mund-Nasen-Schutz gilt nicht, wer sich mit einem Taschentuch oder einem T-Shirt behelfen möchte. Geeignet ist ein Stofftuch, ein Schal oder eine Alltagsmaske, die Mund und Nase bedecken, so dass eventuelle Tröpfchen aufgehalten werden können. Das Landratsamt Haßberge appelliert an alle, sich gerade hier keine schlechten Scherze zu erlauben und von einer „Vollvermummung“ abzusehen, um nicht für Angst und Schrecken zu sorgen. Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht müsse mit einem Bußgeld gerechnet werden. Nach dem zwischen dem Innen- und dem Gesundheitsministerium abgestimmten Bußgeldkatalog ist laut Landratsamt bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen.

Wer grippeähnliche Symptome hat und meint, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, sollte den Hausarzt telefonisch kontaktieren. Sofern der Hausarzt den Patienten als begründeten Verdachtsfall einstuft, meldet dieser die Daten an das Landratsamt weiter. Die Betroffenen erhalten dann einen Termin für einen Abstrich.

Das Bürgertelefon ist weiterhin unter Tel.: (0 95 21) 27-6 00 zu erreichen - von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Weitere Informationen rund um Corona gibt es auf der Internetseite des Landkreises Haßberge, die ständig aktualisiert wird, unter: www.hassberge.de. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen sind außerdem auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration zu finden unter: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.

Des Weiteren wird auf die „Corona-Hotline“ der Staatsregierung hingewiesen. Sie ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter Tel.: (089) 12 22 20 erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen. Wesentlich betroffene Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, der Kontaktbeschränkung sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können täglich, auch an den Feiertagen, beantwortet werden.

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Kommentare
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  • Michael Fischer
    Die Maske ist eine Zumutung und gehört weg. Für Herz und Lungenkranke kann dies das Todesurteil sein.
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    • Antworten
  • radfahrer
    Weshalb geben Lokalpolitiker ein schlechtes Beispiel ab, wenn diese sich ohne
    Maskenschutz zeigen?

    Diesbezüglich warnt -Merkur- am 26.04.2020 -Corona-Krise-: Experte warnt eindringlich vor falschem Gebrauch von Stoffmasken
    www.merkur.de/welt/corona-mundschutz-deutschland-maskenpflicht-atemschutzmaske-stoffmasken-rki-institut-zr-13634528.html

    -Morgenpost-: Laut Rapex ist die Partikel/Filterretention des Materials nicht ausreichend. Es können also zu viele Partikel oder Mikroorganismen durch das
    Material dringen. Es ergibt sich dadurch ein erhöhtes Infektionsrisiko. Die
    Partikelfiltermaske entspricht daher nicht der europäischen NORM -EN 149-

    Weshalb werden Maken zur Pflicht, welche keiner Norm entsprechen?

    Referenzbeispiel: Für was z.B. eine "TüV"-Prüfung für Kfz...?

    Fragen Sie mal Verkäufer.... unter welchen Beschwerden diese beim stundenlangen
    Maskentragen leiden; beachte Keim/Viren-Einatmung durch "Eigenatmung"?
    Wer haftet für deren Spätfolgen?
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    • Antworten
  • Floranus
    Leider geben die Lokalpolitiker ein schlechtes Beispiel ab. Auf der öffentlichen Stadtratssitzung in Ebern am 07.05.2020 haben weder Bürgermeister noch Stadtrat eine Maske getragen. Abstand plus Maske sind angesagt! Auch hier sollte das LRA Bußgelder verhängen können!
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