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Haßfurt
Haßbergkreis: Geldstrafe für falschen Freundschaftsdienst
Ein 18-jähriger Azubi wollte seinen Kumpel nach einer Körperverletzung vor Gericht rauspauken. Des Schuss ging aber nach hinten los.
Weil er seinen Kumpel schützen wollte und vor Gericht eine falsche Aussage machte, verurteilte das Amtsgericht Haßfurt einen Auszubildenden zu einer Geldstrafe in Höhe von 630 Euro. 
Foto: Oliver Berg | Weil er seinen Kumpel schützen wollte und vor Gericht eine falsche Aussage machte, verurteilte das Amtsgericht Haßfurt einen Auszubildenden zu einer Geldstrafe in Höhe von 630 Euro. 
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:30 Uhr

Weil er seinem Freund eine Verurteilung ersparen wollte, machte ein 19-Jähriger aus dem Landkreis am 15. Juli vergangenen Jahres am Amtsgericht im Zeugenstand eine falsche Aussage. Dafür muss er jetzt teuer bezahlen. Denn das Gericht verurteilte den Auszubildenden wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe in Höhe von 630 Euro.

Im damaligen Prozess war sein Freund wegen Körperverletzung angeklagt. Der Angeklagte gab damals zu Protokoll, dass sein Kumpel einen Schlag in den Bauch bekam. Daraufhin habe er – quasi in Notwehr – zurückgeschlagen. Doch dies entsprach nicht der Wahrheit.

Alle anderen Zeugen schilderten den Sachverhalt damals völlig anders, was den Staatsanwalt dazu bewog, den falschen Zeugen anzuklagen. Er sei von seinem Freund manipuliert und zu der Falschaussage gedrängt worden, sagte der Angeklagte, der ohne Verteidiger auf der Anklagebank saß. Es handele sich um eine falsch verstandene Freundschaft und er gelobe Besserung, ließ er das Gericht wissen.

"Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt!"

Das sei auch nötig, sagte die Vorsitzende Richterin. "Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt! Menschen werden durch Zeugenaussagen verurteilt", ermahnte sie den Angeklagten. Der Staatsanwalt klärte ihn auf, dass der Angeklagte Glück habe, dass er noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, weil er zur Tatzeit 18 Jahr alt war. Für Erwachsene gelte in diesem Fall ein Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe.

"Dies ist kein Spaß", schrieb der Anklagevertreter dem 19-Jährigen hinter die Ohren und beantragte eine Geldauflage von 630 Euro, die die Vorsitzende übernahm. "Beim nächsten Mal kommen Sie nicht mehr so gut davon", gab sie dem Verurteilten mit auf den Weg.

 
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