Ein "Schwimmbad im Schwimmbad" war im vergangenen Jahr im Hallenbad Hofheim entstanden: Aufgrund eines Wasserschadens wurde die Elektronik im Keller geflutet. Damals wurde nach erster Einschätzung von einem Schaden von 300 000 Euro ausgegangen, Schlussendlich beliefen sich die Reparaturkosten jedoch nur auf rund 136 000 Euro, die von der Versicherung getragen wurden. Einen kleinen Restbetrag, der nicht durch die Versicherungsleistung gedeckt war, übernimmt die Stadt Hofheim als Eigentümer der Technik, wie in der Kreisausschussitzung am Donnerstag bekanntgegeben wurde.
Über 70 Prozent Förderung für Schulsanierungen
Ein weiteres Thema im Kreisausschuss war das Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises. Der Kreistag hat dieses bereits 2014 verabschiedet, nun wurde es fortgeschrieben. Auf den aktuellen Stand gebracht und an einzelnen Stellen überarbeitet, wurde dieses einstimmig vom Kreisausschuss beschlossen. Wie Kämmerer Marcus Fröhlich vortrug, wirkt sich zum Beispiel die Gewährung von Stabilisierungshilfen positiv auf den Fördersatz bei Baumaßnahmen aus. So gelte bei der Sanierung der Realschulen Ebern und Hofheim ein Fördersatz von 70 Prozent und bei der Berufsschule Haßfurt und dem Gymnasium Ebern 77 Prozent anstatt früher 55 Prozent.
Förderung aus dem Nachlass von Heinrich Thein
Die Änderung der Richtlinien für die Förderung von Schülern der berufsbezogenen Bildungswege aus dem Nachlass des Bildhauers Professor Heinrich Thein wurde vom Kreisausschuss vollzogen. Der Namensgeber der Haßfurter Berufsschule hatte im Jahr 1968 verfügt, den Ertrag der Stiftung für die besten Absolventen des zweiten Bildungsweges zu verwenden. Nachdem stets der Grundstock in Höhe von etwa 51000 Euro erhalten bleiben muss, konnten bisher nur die Zinsen ausgezahlt werden. Seit 2013 wurden aufgrund der geringen Zinserträge unter Beachtung der Stiftungsrichtlinien keine Mittel mehr ausgeschüttet. Nach der jetzigen Änderung können in Zukunft zinslose Darlehen von jeweils bis zu 4000 Euro an die Schüler vergeben werden, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Maximal das halbe Stiftungskapital kann dafür verwendet werden. Die Darlehen müssen nach maximal fünf Jahren zurückgezahlt sein.