Der 30-jährige Peter (Name von der Redaktion geändert) soll in einer Septembernacht wüste Drohungen ausgestoßen haben: "Ich verbrenne Euch bei lebendigem Leib. Ich schlitze Euch auf." Laut Anklage vor dem Amtsgericht Bamberg galten diese Worte einigen Streifenpolizisten, die ihn zuvor gefesselt hatten, um weitere Straftaten zu verhindern. Kurz zuvor soll Peter in seinem Elternhaus in einem Tobsuchtsanfall randaliert und seiner Mutter gedroht haben, er werde sie und ihr Haus abfackeln.
Daraufhin sei er hinausgeworfen worden. Auf einem Grünstreifen habe er dann seinen Rausch ausgeschlafen. Dort, so heißt es vor Gericht, hätten ihn die alarmierten Einsatzkräfte gefunden und versucht, ihm zu helfen. Doch das habe Peter nicht gewollt. Nach freundlichem Zureden, dann lautstarken Anweisungen und zuletzt dem Versuch, ihn wegzudrücken, sei schließlich mit Vorwarnung polizeiliches Pfefferspray zum Einsatz gekommen, das den 30-Jährigen außer Gefecht gesetzt habe.
Zumindest für einige Sekunden, denn als ihm Handschellen angelegt werden sollten, habe er sich wieder gesperrt und gewunden. Später soll er mit gezielten Tritten versucht haben, einen der Uniformierten zu treffen – ohne Erfolg. Dafür hätten seine Beleidigungen gesessen. Im Rettungswagen wot seine brennenden Augen gespült werden sollten, habe er sich mit dem Sanitäter angelegt: "Verpiss Dich, ich brauche keine Hilfe."
Beim Atem-Alkohol-Test habe Peter beim Pusten zweimal das Mundstück abrissen. Beim dritten Mal habe er sogar versucht, es zu essen. Trotzdem habe das Gerät rund 2,3 Promille angezeigt. Noch auf der Krankentrage habe er zwei Polizisten angespuckt. "Das war extrem eklig. Ich weiß ja auch nicht, ob er ansteckende Krankheiten hat", sagt einer der beiden vor Gericht. Danach sei es ins Bezirksklinikum Schloss Werneck gegangen. Auch während der Fahrt habe Peter den Mund nicht halten können. "Es waren so viele Beleidigungen, dass wir eine Strichliste geführt haben", so einer der Beamten. Peter habe den Polizisten gedroht, er werde dafür sorgen, dass sie auf den Strich gehen würden. Egal, wohin sie fliehen würden. Er habe in jeder Stadt seine Leute.
Peter war erst wenige Monate zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden, seitdem habe er immer wieder Ärger. Zwar stand er unter Führungsaufsicht und musste sich regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin melden. Doch das habe immer schlechter geklappt. Schließlich sei der Kontakt komplett abgebrochen, womit er sich strafbar gemacht habe. Ziellos sei er durch die Gegend getrieben, habe viel zu viel Alkohol getrunken und sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt, heißt es vor Gericht.
Seine Mutter habe irgendwann so viel Angst vor ihm und seinen Gewaltausbrüchen gehabt, dass sie den Notruf wählte. Die Polizei habe einen Platzverweis und ein Kontaktverbot erteilt. Das habe der Mutter zwei Wochen Zeit gegeben, sich mithilfe des Gewaltschutzgesetzes Hilfe am Amtsgericht Haßfurt zu holen. Denn dass Peter gefährlich sei, zeige ein Blick in seine Vergangenheit. Seit seiner Jugendzeit beschäftigte er die Ermittlungsbehörden mit fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung, Drogenbesitz, Beleidigung und Bedrohung, sowie mehrfach mit Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dafür wurde er schon in der Vergangenheit von den Gerichten jahrelang aus dem Verkehr gezogen.
All die Maßnahmen hätten Peter aber nicht davon abgehalten, sich einen Schlafplatz im Heizungskeller des Elternhauses zu suchen. Die Mutter habe ein weiteres Mal die Polizei gerufen. Als die drei Streifenwagen aus Haßfurt und Gerolzhofen eintrafen, hätten sie den Zugang mit Möbeln verbarrikadiert vorgefunden. Nur mit einiger Mühe sei es der Polizei gelungen, die Tür einzudrücken. Drinnen, wo Peter wieder seinen Rausch ausgeschlafen habe, hätte es nach Alkohol gestunken. Trotz körperlicher Gegenwehr hätten die Beamten ihn hinaus in den Hof getragen und auf die Polizeiwache Haßfurt gebracht.
Im Gewahrsamsraum sollte Peter aus Sicherheitsgründen entkleidet werden. "Da kippte die Stimmung", heißt es vor Gericht. Peter habe herumgeschrien und alle Anwesenden beleidigt und bedroht. "Ich zünd Euch an, und wenn Ihr brennt, dann war ich das."
Am Ende verurteilt ihn Strafrichterin Julia Schmidt wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen und Bedrohungen, versuchter Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung. Das Urteil des Amtsgerichtes Bamberg ist noch nicht rechtskräftig.