Mit ungewöhnlich scharfen Worten maßregelte Richter Roland Wiltschka eine 33-jährige Mutter aus dem nordöstlichen Landkreis, die er kurz zuvor wegen Betrugs in drei Fällen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt hatte. „Sie sind eine typische Betrügerin, die ständig um den heißen Brei herumredet. Doch jetzt ist Schluss, das Maß ist voll“, schalt er die getrennt lebende Hartz-IV-Empfängerin. Die zeigte sich jedoch immer noch uneinsichtig und widersprach halblaut den Ausführungen des Richters während der Urteilsbegründung.
Ein Netbook zweimal verkauft
Der erste Betrugsfall ereignete sich im März 2010. Die Angeklagte hatte ein und dasselbe Netbook über die Internetplattform ebay unter dem Pseudonym „kleiner Kater“ zweimal verkauft. Sie kassierte zweimal im voraus, insgesamt über 500 Euro, „vergaß“ aber nach eigenen Worten, die Ware auch zu versenden. „Was will denn schon groß passieren“, meinte sie zu ihrem Mann, der sich darüber mit ihr zerstritt und sie im Juli 2010 verließ.
Der zweite Streich war ebenfalls ein ebay-Betrug. Im Mai 2011 stellte die Beschuldigte eine Digitalkamera zum Verkauf ins Netz und kassierte 226,78 Euro im voraus. Dabei schien wieder ihr Gedächtnis ausgesetzt zu haben, denn sie schickte die Ware wieder nicht an den Käufer. Erst als der Anzeige erstattete und sie Besuch von der Polizei bekam, erstattete die Angeklagte nach Monaten den Betrag zurück.
Jobcenter betrogen
Last but not least betrog die Arbeitssuchende auch noch das Jobcenter, indem sie Unterhaltszahlungen ihres Noch-Ehemanns für die heute neunjährige Tochter nicht angab und über Monate zusätzlich Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz einbehielt. Das sei „nicht ihre Absicht gewesen“ oder einfach ihrer eigenen „Blödheit“ geschuldet, versuchte sich die Betrügerin zu rechtfertigen.
Keine günstige Sozialprognose
Dies sah die Staatsanwältin und auch der Vorsitzende anders. „Sie habe falsche Angaben gemacht, um sich zu bereichern“, warf er der Angeklagten vor, die bereits vier Vorstrafen auf dem Kerbholz hat, drei davon einschlägig wegen Betrugs. Zudem wurde ein Teil der Taten innerhalb einer laufenden Bewährungszeit begangen. Der Vorsitzende konnte der Beschuldigten daher keine günstige Sozialprognose bescheinigen, die eine Bewährung hätte begründen können. Die Staatsanwältin hatte eine neunmonatige Haftstrafe gefordert, die Wiltschka um drei Monate reduzierte.