Es gibt Organisationen, die zwar eine sinnvolle Aufgabe haben, die aber durch die Art, wie sie arbeiten, eher Schaden anrichten. Eine davon ist die Gema. Diese Gesellschaft ist dafür zuständig, das Urheberrecht von Musikern zu schützen. Klar: Wer ein Lied komponiert hat, sollte auch Geld dafür bekommen, wenn es von einem DJ aufgelegt oder von einer Band gespielt wird. Veranstalter und Musiker verdienen Geld mit der Aufführung, da soll der, der es erfunden hat, auch seinen Anteil bekommen. Die Gema organisiert, dass Veranstalter bezahlen und dass Komponisten das Geld bekommen. Natürlich nach Abzug einer Gebühr – auch die Gema will nicht umsonst arbeiten.
Klingt in der Theorie vernünftig. In der Praxis läuft einiges schief: Dass von dem Geld, das Veranstalter zahlen, sehr viel bei der Gema hängen bleibt und nur ein kleiner Teil wirklich bei den Komponisten ankommt, kann so nicht in Ordnung sein. Dazu kommt eine fragwürdige Umkehrung der Beweislast: Wer Musik aufführt, die nicht geschützt ist, muss der Gema beweisen, dass die Gema den Komponisten nicht vertritt. Und schließlich ist die Gema sehr gut darin, Veranstaltungen zu verhindern. Denn oft sind die Gebühren so hoch, dass es ein Verlustgeschäft wäre, eine Live-Band zu engagieren.
In Bad Kissingen hätte es die Gema nun beinahe geschafft, den „English Folk Club“ zu zerstören – eine Gruppe von Musikern, die sich einmal im Monat trifft, um sich auszutauschen, neue Leute kennenzulernen, zu sehen was andere Musiker machen. Das Spektrum reicht vom Grundschulkind, das zeigt, was es im Blockflötenunterricht gelernt hat, über den Nebenberufsmusiker, der zwei bis drei bezahlte Auftritte im Jahr hat, bis zum Profi, der Stücke von seiner neuesten CD spielt. Eines haben alle gemeinsam: Sie bekommen keine Gage, sie sind einfach zum Spaß dabei. Eintritt muss an den Abenden niemand zahlen. Aber da die Treffen nun mal in einem Lokal stattfanden, als öffentliche Veranstaltung, zu der auch Zuhörer kommen dürfen, schlug die Gema mit voller Härte zu. Die Gebührenforderung, die übrigens keine transparente Begründung enthielt, wie sich die Gebühren eigentlich zusammensetzen, hätte sich die Gruppe nicht leisten können.
Der Fall sorgt nun auch in überregionalen Medien für Aufsehen. Zum Glück fand sich schließlich eine Gaststätte, die bereit war, die Gebühren zu übernehmen, wenn die Veranstaltungen künftig bei ihnen stattfinden – in der Hoffnung, dass die Amateurmusiker ihnen genug Publikum ins Haus locken.
Ähnlich absurd sind Fälle aus der Vergangenheit, in denen es beispielsweise Abmahnungen für Kindergärten gab, weil dort Kinderlieder gesungen und dafür die Texte ausgedruckt wurden. Die Gema sollte die Rechte von Musikern schützen, stattdessen nimmt sie Menschen den Spaß an der Musik. Schade, denn eigentlich wäre der Schutz des Urheberrechts eine sinnvolle und wichtige Aufgabe. Wenn man es nur richtig machen würde.