
Von „heftigen Geburtswehen“ sprach Landrat Rudolf Handwerker, als am Dienstagnachmittag im Umwelt- und Werkausschuss des Kreistages erneut die Änderung des Regionalplans Main-Rhön und im Speziellen die Windkraftgebiete auf der Tagesordnung standen. Noch bis zum 10. Dezember findet die inzwischen dritte Anhörung wegen der ins Auge gefassten Planänderungen statt. Der Landkreis war als Verbandsmitglied um eine Stellungnahme gebeten worden.
Der Landrat verwies darauf, dass der Regionalplan hinsichtlich der Windkraftgebiete nur ein „abstrakter Plan“ sei. Richtig konkret werde es erst, wenn das Genehmigungsverfahren vor Ort beginne. Auf Nachfrage sagte Handwerker, er halte es für ausgeschlossen, dass die 10-H-Regelung kommen werde, also eine Entfernung des Windrads zur nächsten Wohnbebauung in der mindestens zehnfachen Höhe des Windrads. Er selbst sei bei Besprechungen in München dabei gewesen, und Ministerpräsident Horst Seehofer habe sich dort – entgegen den Behauptungen von Bürgerinitiativen – nie auf eine konkrete 10-H-Regelung festgelegt.
Und so sieht die geänderte Situation bei den Windkraftgebieten aus:
• WK 47 südöstlich von Kimmelsbach wird gestrichen, weil Belange des Natur- und Artenschutzes wichtiger sind. Denn in unmittelbarer Nähe sind mehrere Bruthorste von Schwarzstörchen konkret nachgewiesen und fotografiert worden. Es wird befürchtet, dass die großen Tiere sonst mit den Rotoren der Windkraftanlagen kollidieren könnten.
• WK 40 südlich von Stöckach wird vom Vorrang- zu einem Vorbehaltsgebiet herabgestuft. Zwar gibt es auch hier Schwarzstörche in der Nähe, aber das Kollisionsrisiko wird geringer eingeschätzt. Landrat Handwerker machte aber deutlich, dass bei einem möglichen Genehmigungsverfahren die Belange des Naturschutzes intensiv geprüft werden müssten.
• WK 87 nördlich von Humprechtshausen („Reut“) wird zu einem Vorranggebiet hochgestuft. Der Grund: Es handele sich um eine nur landwirtschaftlich genutzte Fläche, von der höheren Naturschutzbehörde an der Regierung wurde deshalb der Aufstufung zugestimmt. Der Hinweis der Gemeinde Riedbach, in diesem Bereich gebe es den seltenen Wespenbussard, wurde verworfen, denn der Nachweis dieses Vogels gelang zuletzt im Jahr 1997. Das Biotop „Laubgehölz im Urlesbachtal“ wird allerdings aus WK 89 ausgespart.
• WK 88 westlich von Kleinmünster wird im nördlichen Bereich teilweise wegen der „umzingelnden Wirkung“ reduziert, um Kleinmünster, Kleinsteinach, Humprechtshausen und Kreuzthal zu entlasten. Um einen im Jahr 2013 nachgewiesenen Uhu-Brutplatz außerhalb von WK 88 wird nun ein Radius von einem Kilometer freigehalten. Landrat Handwerker bezeichnete WK 88 als eines der am genauesten untersuchten Gebiete. Auf Nachfrage aus dem Gremium sagte er, er könne schwer abschätzen, wie breit der Widerstand gegen dieses Gebiet in der Bevölkerung verankert sei.
• WK 89 nördlich von Holzhausen, ein Vorbehaltsgebiet, wird in Richtung Osten vergrößert und mit WK 90 zusammengelegt.
• WK 90 südlich von Rügheim, ebenfalls ein Vorbehaltsgebiet, wird verkleinert, um zu den Wohnhäusern der Zinkenmühle, der Riedmühle und der Mittelmühle einen Abstand von 500 Metern zu erreichen. Die verbleibende Restfläche wird an das WK 89 angefügt.
• WK 91 nördlich von Unterhohenried („Eicheläcker“), ein 116 Hektar großes Vorbehaltsgebiet, wird komplett gestrichen, weil es im Schutzbereich des Haßfurter Flugplatzes liegt.
• WK 92 nördlich von Obertheres wird ebenfalls komplett gestrichen, weil es im Schutzbereich des Verkehrslandeplatzes liegt.
• WK 52 bei Bayerhof nördlich von Gädheim wird geringfügig verkleinert, um den Abstand von 500 Metern zur Wohnnutzung im Weiler Bayernhof zu erreichen.
Für den Landkreis Haßberge bedeutet dies, dass die Flächen, auf denen die Windkraftnutzung künftig möglich ist, eine Größe von rund 605 Hektar haben. Die Mitglieder des Umwelt- und Werkausschusses stimmten den vorgelegten Änderungen quer durch alle Fraktionen einstimmig zu.
Anfang April 2014 wolle man im Regionalen Planungsverband die eingearbeiteten Änderungen dann beschließen, sagte Handwerker. Danach soll der Plan erneut fortgeschrieben und die Frage geklärt werden, ob Windkraft auch in Landschaftsschutzgebieten möglich ist.