Vom Alkoholgenuss enthemmt leistete sich ein 18-Jähriger einen bösen Fehltritt: Im Haßfurter Schwimmbad griff er unter Wasser von hinten einer 16-jährigen Schülerin zwischen die Beine. Für diese sexuelle Belästigung musste er sich nun vor dem Jugendschutzgericht verantworten. Jugendrichter Martin Kober verurteilte den jungen Mann zu einer Woche Dauerarrest im Jugendknast in Würzburg.
Der 24. Juli dieses Jahres war ein sonniger und warmer Sommertag. Wie viele andere machte sich an diesem Tag die Schülerin mit einer Freundin auf den Weg ins Erlebnisbad in Haßfurt. Die Mädchen hatten zunächst ihren Spaß, aber am späten Nachmittag änderte sich alles. Ein sichtlich angetrunkener junger Mann wurde aufdringlich, machte die Schülerinnen ständig verbal an und warf ihnen Kusshände zu. Dabei blieb es jedoch nicht: Im Sprudelbecken tauchte der Alkoholisierte unter Wasser und griff der Schülerin ans Geschlechtsteil.
Über zwei Promille im Blut
Der aus dem afghanischen Kulturkreis stammende Angeklagte war ohne Anwalt erschienen. Er bestritt jede Absicht. Vielleicht habe er aus Versehen mit seinen Füßen das Mädchen berührt, lautete seine wortreiche Erklärung. In einem Nebensatz entschuldigte er sich und gab zu, an diesem Nachmittag zusammen mit Freunden eine Flasche Wodka geleert zu haben. Trotzdem, meinte er, sei er nicht betrunken gewesen. Tatsächlich muss der Beschuldigte allerdings ziemlich blau gewesen sein, denn bei der Blutuntersuchung, die nach dem Vorfall von der Polizei veranlasst wurde, ergab sich ein Wert von über zwei Promille.
Für das Opfer, das als Zeugin aussagte, war der Vorfall ein absolut unangenehmes Erlebnis. Stockend und in der Erinnerung immer noch aufgewühlt, berichtete das Mädchen von dem Vorfall. Die Freundin, die damals dabei war, bestätigte den Übergriff. Unmittelbar danach war die Betroffene zum Bademeister gelaufen, der daraufhin die Polizei verständigte.
Vater des Opfers ist empört
Am nämlichen Tag war auch der Vater des Mädchens im Schwimmbad. Bei ihm handelt es sich um einen in der Türkei aufgewachsenen Mann, der mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und einen festen Job hat. Als Zuhörer im Gerichtssaal zeigte er sich höchst empört über das Verhalten des jungen Afghanen.
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der Angeschuldigte vor drei Jahren als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen sei. Einerseits habe er sich vergleichsweise gut integriert und spreche passabel Deutsch. Er wohne bei seinem Vater und besuche regelmäßig die Berufsschule. Andererseits gebe es offensichtlich große Probleme mit Alkohol, denn in angetrunkenem Zustand hatte er bereits öfter Ärger mit der Polizei. Der Mitarbeiter des Jugendamtes empfahl, eine spürbare Strafe zu verhängen.
Als der Vorsitzende das Vorstrafenregister verlas, war klar, dass der Täter kein unbeschriebenes Blatt ist. Bereits dreimal stand er vor dem Kadi. In den letzten eineinhalb Jahren musste er sich wegen folgender Delikte verantworten: Sachbeschädigung, Beleidigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.
Verzicht auf Rechtsmittel
Wie vom Staatsanwalt in dessen Plädoyer gefordert, schickte der Jugendrichter den Übeltäter für eine Woche hinter Gitter. In seiner Urteilsbegründung betonte er, dass die Straftat alles andere als harmlos gewesen sei. Da der Verurteilte darauf verzichtete, Berufung einzulegen, wurde der Richterspruch auf der Stelle rechtskräftig.