
"Rosl, hast scho ghört, die Schnüdel wern aa net gscheiter."
"Ach, Lubber", was ist meinem Lieblingsnachbarn wohl über die Leber gelaufen? "Was haben Dir denn die Schweinfurter jetzt wieder getan?"
"Ach, ich bin qweng schockiert, weil ich geläsn hab, dass jetzt scho Dreizehnjähriche sich einfach so über Recht und Gesetz hinwegsetz könna."
"Was meinst Du genau?"
"An aaner Schul in Schweifert hamsa an Schüler positiv auf Corona getestet und deswecher ham die Behörden sei ganza Klassenkameraden zum obligatorischen PCR-Test und anschließend in Karantäne gschickt. Des is der ganz normale Vorgang zum Schutz der Allgemeinheit vor der Pandemie."
"Und wo ist jetzt das Problem?"
"A Dreizehnjähricher hat gemeent, dass des für ihn net gelt sollert. Er meent, Karantäne wär net freiheitsbeschränkend, sondern Freiheitsentzug, also wie Knast, und des dürfert des Gsundheitsamt gar net verfüch. Dafür brauchert mer an Richter."
"Ein Dreizehnjähriger?"
"Ja, also der is scheins juristisch arch frühreif. Wenn er in Mathe scho so fit wär, hätt mer Chancen auf an neua Einstein in Schweifert."
"Ein Dreizehnjähriger?"
"Und der Test wär aa rechtswidrich, weil der Tester wär mit sein Teststäbla quasi a Eindringling in sei Waffel und sein Zinken. Die Untersuchung wär quasi gezinkt, haha."
"Aber wie sollten die Tester denn sonst an Probenmaterial kommen?"
"Es geht ja nuch weiter. Der hat tatsächlich sei Eltern vors Verwaltungsgericht gschickt, damit sa an Eilantrag gecher den Test und die Karantäne stelln."
"Ein Dreizehnjähriger?"
"Ner kee Anst, des geht nuch weiter. Des Gericht hat den Antrag abgelehnt. Da hat der Dreizehnjährich sei Erzeuger sogar vor den öberschtn Verwaltungsgerichtshof gejagt, damit sei Karantäne ausgsetzt wird."
"Ein Dreizehnjähriger?"
"Die Würzburger Verwaltungsrichter ham aber klipp und klar erklärt, dass des Börschla sich in Zeiten explodierender Coronazahlen gfälligts testen zu lassen hat."
"Der Dreizehnjährige?"
"Des Gsundheitsamt hat deswecher sei Isolation um zehn Tage verlängert. Sonst müssert er sich unweigerlich test lass. Dagegen hat des Börschla nuch amal an Eilantrag gstellt..."
"Ein Dreizehnjähriger?"
"...beim Verwaltungsgericht Würzburg. Der is aa abgelehnt worn. Aber dann is des Knäbla nuch amol zum Verwaltungsgerichtshof - und der hat na schließlich Recht ghäm und sei Karantäne sogar beendet."
"Vom Dreizehnjährigen?"
"Ich wääß, der is ja eigentlich noch gar net strafmündig. Mit dreizehn kann er normal noch gar nix. Net amal E-Scooter fahren oder allenz ins Kino gehen - aber die Gerichte dörf er nerven."
"Ein Dreizehnjähriger?"
"Du hast ja Recht. Eichentlich kann der Knirps ja gar nix dafür. Er is ja erscht dreizehn. Des eichentliche Problem sind sei Altn. Die opfern des eichena Kind für ihr Grömpf. Wie soll den aus dem noch amal was wern? Wenn ich früher so gschpunna hätt, wärertn mei Leut nach heutichn Rechln wecher Misshandlung vor Gericht kumma. Aber es hätt gholfn. Und die Verwaltungsrichter in München ham sich im Kampf gecher Corona wirklich verdient gemacht. Subber! Des Signal is eindeutich: Jeder kann mach, was er will."