
Die Vorwürfe, die eine 31-jährige Mutter am Dienstag am Amtsgericht gegen ihren 41-jährigen Ex-Lebensgefährten und dessen Bruder erhob, wiegen schwer. Beide sollen die Frau am 28. März vergangenen Jahres in einer Wohnung im Maintal brutal misshandelt haben.
Ihr Ex-Freund habe sie damals aufgefordert, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Als sie sich weigerte, habe sie der 41-Jährige an den Beinen gepackt, vom Sofa heruntergezerrt und in die Küche geschleppt. Sie sei ins Schlafzimmer gerannt und habe per Handy den Polizei-Notruf gewählt.
Im Schlafzimmer habe sie ihr der Bruder des Ex-Lebensgefährten aufs Bett geworfen, sodass sie mit dem Hinterkopf gegen die Wand schlug. Anschließend habe er sie mit beiden Händen gewürgt. Sie habe am ganzen Körper gezittert. Sie habe kaum Luft bekommen und in Todesangst geschrien. Sie sei auch mehrmals geschlagen worden. Sie sei danach vier Monate krankgeschrieben gewesen und habe heute noch durch das Würgen Schmerzen im Genick, gab sie zu Protokoll.
Die beiden Angeklagten bestritten die Version der Zeugin
Bereits fünf Tage zuvor habe es Streit mit dem Ex gegeben, weil sie zu laut Musik hörte. Er habe ihr so den Kehlkopf zugedrückt, dass sie zwei Tage nicht habe sprechen können. Damals habe sie noch keinen Strafantrag gestellt, da sie dachte es sei ein einmaliger Vorfall gewesen. Vier Jahre sei sie mit ihrem Ex-Freund liiert gewesen. Die Beziehung sei bis Anfang vergangenen Jahres glücklich gewesen.
Die beiden angeklagten Brüder ließen durch ihre Anwälte Stefan Wagner und Alexander Wessel mitteilen, dass sie keine Angaben machen und die Vorwürfe bestreiten. Wohl nicht ganz zu Unrecht. Denn Rechtsmediziner Peter Betz, Professor an der Uni Erlangen, sah starke Unstimmigkeiten in der Aussage der Geschädigten. "Sie haben kaum Luft gekriegt und geschrien? Beides geht nicht!", warf er ein. Auch dass die 31-Jährige zwei Tage nicht sprechen konnte, nahm ihr der Gutachter nicht ab. Davon stehe nichts im Arztbrief. Dort sei nur ein "leichter Druckschmerz" angegeben. Um eine Stimme zwei Tage lang lahmzulegen, sei eine massive Schädigung der Kehlkopfschleimhaut nötig.
Richter spricht sich für Verfahrenseinstellung aus
Auch die Aussage, sie habe heute noch Halsbeschwerden, nahm ihr der Professor nicht ab. Dies könne unmöglich vom Würgen kommen, zumal keine Würgemale gefunden wurden. Auch der Arzt, der die Geschädigte nach der Auseinandersetzung behandelte, konnte weder Schwellungen noch Wunden oder Hämatome feststellen. Lediglich ein Handgelenk habe einen blauen Fleck aufgewiesen.
Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot wollte nach der Beweisaufnahme "kein Fass aufmachen". Die Aussage der Geschädigten wertete er als "hysterisch übertrieben" und schlug eine Einstellung des Verfahrens vor, der alle Parteien zustimmten. Der Richter ordnete jedoch an, dass die Angeklagten ihre Anwälte selbst zahlen müssen. "Weil nicht nichts war. Es ging wohl rund", meinte er abschließend. Den Rest der Verfahrenskosten zahlt die Staatskasse.