
Bei einer Hausdurchsuchung im April vergangenen Jahres haben Polizeibeamte ein umfangreiches Waffenarsenal in der Wohnung eines 46-jährigen Bürgergeldempfängers aus dem Maintal sichergestellt. Eine geladene Schusswaffe lag frei zugänglich im Wohnbereich ebenso herum wie Gewehre, Patronen, Äxte, ein Morgenstern oder ein Bajonett.
Da der 46-Jährige für die Waffen keinen Waffenschein hatte, verurteilte das Amtsgericht am Mittwoch den achtfach vorbestraften Arbeitslosen wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Auflage muss er unter anderem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sich einen Arbeitsplatz suchen und ein Anti-Gewalttraining absolvieren.
Geld- und Bewährungsstrafen in der Vergangenheit: Von Bedrohung bis Körperverletzung
Auf der Anklagebank räumte der Angeklagte alle Vorwürfe mit den Worten "Das ist Fakt" ein. Die Machete habe er beim Angeln gebraucht. Wofür er scharfe Waffen, einen Schlagring, einen Wurfstern mit aufgedrucktem Hakenkreuz oder eine Axt mit Doppelklinge brauchte, ließ er offen.
Zumindest verzichtete der Angeklagte auf eine Herausgabe aller sichergestellten Waffen, was ihm der Vorsitzende Richter Patrick Keller als Pluspunkt anrechnete.
Auf der Minus-Seite stehen bei dem 46-Jährigen acht Eintragungen im Strafregister. Seit dem Jahr 1998 ist der Angeklagte regelmäßiger Gast vor Gericht. Bedrohung, Sachbeschädigung, Vollrausch, Verkehrsdelikte, Körperverletzung oder unerlaubter Waffenbesitz stehen in seinem Sündenregister. Fast 6000 Euro an Geldstrafen sowie drei Bewährungsstrafen hat er bereits erhalten.
Bedrohung von Nachbarn: "plattmachen" und "aufschlitzen"
Ein weiteres Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung ersparte ihm das Gericht. Im Mai und Juli hatte er Nachbarn gedroht, er werde sie "plattmachen" oder "aufschlitzen". Dieses Verfahren stellte das Gericht ein, angesichts der schweren Vorwürfe im laufenden Verfahren und auch weil der Angeklagte mit der kompletten Einziehung der Waffen einverstanden war.
Der Waffennarr ist seit Jahren ohne Arbeit. Schulden haben sich auf rund 10.000 Euro angehäuft. Einem gelegentlichen Joint ist er nach eigener Aussage nicht abgeneigt. Alkohol trinke er nur noch ab und zu.
Richter empfiehlt einen Boxsack
Dem Plädoyer der Staatsanwältin, die eine achtmonatige Bewährungsstrafe forderte, stimmte er ebenso zu wie dem Urteil des Richters. Der empfahl dem Verurteilten, seine Wut besser an einem Boxsack auszulassen als an seinen Mitmenschen. Waffen frei zugänglich aufzubewahren sie höchst gefährlich, beispielsweise wenn Besucher mit den geladenen Waffen hantieren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Bürgergeldbezieher jahrelang ohne Arbeit.
Gretchenfrage: Zahlt der Sozialstaat nicht doch zuviel für keine Gegenleistung?
Sanktionierung wird ja von den Gutmenschen abgelehnt, aber bei solchen Berichten bekomme Ich Hassfantasien…