zurück
Landkreis Haßberge
Gesundheitsamt Haßberge stellt Kontaktnachverfolgung erneut um
Bearbeitet von Andreas Köster
 |  aktualisiert: 12.03.2022 02:26 Uhr

Aufgrund der anhaltenden hohen Belastung des Gesundheitsamtes Haßberge und der weiterhin hohen Inzidenz wird die Kontaktnachverfolgung erneut umgestellt, informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktpersonen nach wie vor eigenständig informieren, insbesondere Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen, die in Einrichtungen arbeiten, in denen Menschen mit einem hohen Risiko für schwere Verläufe einer Covid-19-Erkrankung behandelt oder betreut werden (z. B. Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen), zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor ihrem Erkrankungsbeginn oder vor ihrer Testabnahme Kontakt hatten. Diese sollten sich vorsorglich absondern und müssen das Gesundheitsamt über https://www.hassberge.de/Kontaktperson kontaktieren.

Alle weiteren Kontaktpersonen müssen sich nicht beim Gesundheitsamt melden, werden aber gebeten, eigenverantwortlich zu handeln. Dies bedeutet insbesondere Kontaktreduzierung (Homeoffice), sorgfältige Beachtung der Hygieneregeln, Testung und Symptom-Monitoring.

Befreiung von Quarantäne

Von der Quarantäne als enge Kontaktperson sind laut dieser Pressemitteilung befreit und müssen sich nicht melden, wenn sie keine typischen Krankheitssymptome aufweisen:

• Personen, die bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben, also dreifach gegen Covid 19 geimpft sind;

• Genesene nach PCR-bestätigter Infektion, sofern Sie danach mindestens eine Impfung gegen Covid 19 erhalten haben;

• Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung gegen Covid 19;

• Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind;

• Zweifach Geimpfte, und zwar ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung gegen Covid 19;

• Genesene, ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach einem positivem PCR-Test.

Die Quarantäne für Haushaltsmitglieder endet automatisch mit Ablauf des zehnten Tages nach Symptombeginn bei der positiv getesteten Person oder – falls die Infektion symptomfrei verlief – automatisch zehn Tage nach dem positiven Test. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn an diesem Tag eine Testung (Schnelltest oder PCR-Test, kein Selbsttest) durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Bei Schülern oder Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, endet in diesem Fall die Quarantäne nach fünf Tagen durch den negativen Test.

Krankheitszeichen

Sollten bei Haushaltsmitgliedern Krankheitszeichen entstehen, ist keine Verkürzung der Quarantäne als Kontaktperson möglich. Es ist ein PCR-Test durchzuführen. Bis zum Testergebnis müssen sich die Personen soweit wie möglich isolieren.

Zu beachten sei laut Landratsamt, dass eine Quarantänebescheinigung nach Prüfung der Voraussetzungen in den oben genannten Fällen nur ausgestellt wird, wenn sich der Betroffene direkt meldet. Personen, die sich ohne Meldung beim Gesundheitsamt in Quarantäne begeben und im Nachhinein eine Bescheinigung wünschen, erhalten keine Bescheinigung.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Covid-19
Gesundheitsbehörden
Inzidenz
Quarantäne
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top