Welch fatale Folgen eine Spielsucht haben kann, das zeigte sich bei der jüngsten Verhandlung am Haßfurter Jugendgericht. Ein heute 20-jähriger Azubi geriet bei der fieberhaften Suche nach Geld für seine Sucht auf die schiefe Bahn. Nachdem seine Ausbildungsvergütung verzockt war, wollte er durch zwei Ebay-Betrügereien und mittels diverser Drogenbestellungen wieder an Kohle kommen. Das flog natürlich auf und der Bursche landete vor dem Kadi. Nun muss er für eine Woche in den Dauerarrest nach Würzburg.
Smartphone verkauft und nie geliefert
Die Straftaten ereigneten sich im Spätsommer und Herbst vergangenen Jahres. Damals bot der Angeklagte zweimal ein hochwertiges Smartphone auf Ebay zum Verkauf an, dachte aber nicht im Traum daran, die Ware auch zu liefern. Zudem bestellte er bei drei Vorgängen insgesamt 35 Ecstasy-Tabletten. Beim ersten Handyverkauf prellte er den Käufer um 380 Euro, beim zweiten Betrugsfall regulierte der Zahlungsdienstleister Pay-Pal den Schaden.
Die Drogenbestellungen erwiesen sich ebenfalls als Luftnummer. Als der Spielsüchtige das Geld für das Rauschgift überweisen wollte, fiel einem aufmerksamen Mitarbeiter der Bank auf, dass es sich um einen dubiosen Empfänger handelte. Deshalb kontaktierte der Angestellte die ihm persönlich bekannte Mutter des Heranwachsenden und fragte an, ob er die Überweisung an die "bekannte Betrügerfirma" tatsächlich ausführen solle. Da die Mutter auch Vollmacht über das Konto hatte, konnte sie die Geldüberweisung gerade noch verhindern.
Mama zahlt den Schaden
Die Mutter sorgte dann zügig dafür, dass auch die 380 Euro Schaden aus dem Handy-Scheinverkauf wieder gutgemacht wurden. Auf diese Weise richtete der Beschuldigte letztlich keinen bleibenden Schaden an. Nichtsdestotrotz werden die Handlungen von den Juristen als Straftaten geahndet und verfolgt.
Vor Gericht legte der Angeschuldigte mithilfe seines Rechtsanwalts Alexander Wessel ein umfassendes Geständnis ab. Im weiteren Verlauf der Verhandlung erfuhr man, dass der Lehrling wegen seiner Spielsucht Anfang 2019 eine ambulante Therapie absolviert hatte. Im Herbst kam es dann zu dem schlimmen Rückfall mit den beschriebenen Folgen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin beteuerte er, dass er zwischenzeitlich sein Problem im Griff habe.
Als der Vorsitzende des Schöffengerichts, Jugendrichter Martin Kober, das Vorstrafenregister verlas, wurde schnell klar, dass der Bursche einiges auf dem Kerbholz hat. Er wurde bereits wegen Kennzeichenmissbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Sachbeschädigung verurteilt. Während die erste Verfehlung aus dem Jahr 2017 stammt, kam es innerhalb der letzten zwölf Monate zu den anderen Verurteilungen.
Günstige Sozialprognose
Wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ausführte, spricht für den in einem intakten Elternhaus aufgewachsenen Angeklagten, dass er sich nun in einem Ausbildungsverhältnis als Kfz-Mechatroniker befindet und dass er seit geraumer Zeit eine feste Freundin hat. Zwar habe es zur Tatzeit erhebliche Reifedefizite gegeben, aber perspektivisch attestierte ihm die Pädagogin eine günstige Sozialprognose. Dieser Einschätzung schloss sich die Staatsanwältin an, aber sie plädierte aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit auf eine neunmonatige Jugendstrafe auf Bewährung, verbunden mit einem "Warnschuss-Arrest" von zwei Wochen.
Mit dem vom Schöffengericht verhängten einwöchigen Dauerarrest, der noch nicht rechtskräftig ist, kam der Auszubildende recht glimpflich davon. Jugendrichter Kober nutzte die Urteilsbegründung, um dem Verurteilten gehörig die Leviten zu lesen. Die nächste Verfehlung, warnte er eindringlich, könnte schnell in den Jugendknast führen. Mit den Worten "Gehen Sie in sich, es liegt alleine bei Ihnen!" schloss er die Verhandlung