Wie oft die beiden 51 und 40 Jahre alten Alkoholkranken aufgrund ihrer Sucht Schnapsflaschen mitgehen ließen, wird sich nicht mehr aufklären lassen. Erwischt wurden sie letztmals Ende September 2015, als sie gemeinsam fünf Flaschen Wodka im Haßfurter Aldi klauten.
Schon ein Vierteljahr zuvor war der Jüngere der beiden bei zwei Diebstählen aufgefallen, als er an einem Tag zuerst eine Flasche Jägermeister und dann eine Wodkaflasche eingesteckt hatte. Das rechtskräftige Urteil: Der Ältere kassiert eine Bewährungsstrafe von drei Monaten, der andere eine von acht Monaten mit der Auflage, baldmöglichst eine stationäre Suchttherapie anzutreten.
Insbesondere der Vorfall am Abend des 23. Mai vergangenen Jahres zeigt, dass eine Alkoholsucht skrupellos macht und keinerlei Grenzen kennt. Damals rief eine Rewe-Verkäuferin die Polizei, weil der betrunkene 40-Jährige versuchte, mit einer Wodkaflasche im Ärmel den Supermarkt zu verlassen. Ein Polizeibeamter befragte den Dieb zusammen mit der Filialleiterin im Büro nach den näheren Umständen.
Doch schwuppdiwupp packte der unter gewaltigem Alkoholdruck stehende Mann das auf dem Bürotisch stehende Corpus Delicti, schraubte den Verschluss auf und setzte die Pulle zu einem kräftigen Schluck an die Lippen. Das passierte so schnell, dass der Polizist keine Chance hatte, die Aktion zu verhindern. Am Morgen desselben Tages hatte man den aus Russland stammenden Trinker in einer Tankstelle in der Kreisstadt geschnappt, als er es auf eine Flasche Jägermeister abgesehen hatte. Aufgrund eines Urteils vom Januar 2015 verbüßt der Mann eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Bamberg. Zwei Uniformierte hatten ihn mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.
Der andere Angeklagte bot auf der Anklagebank einen fast schon erbarmungswürdigen Anblick. Der 51-Jährige ist vom Alkoholkonsum schwer gezeichnet. Seit geraumer Zeit bezieht der gelernte Schlosser eine Berufsunfähigkeitsrente und lebt in der Obdachlosenunterkunft in Haßfurt. Man darf bezweifeln, ob der während der Verhandlung meist teilnahmslos auf seinem Stuhl sitzende Alkoholiker den Verlauf der Verhandlung vollständig mitbekam.
Dass ein einfaches Wegsperren trotz der zahlreichen Vorstrafen der beiden Trinker keine Lösung ist, war auch für Arno Ponnath klar. Der Staatsanwalt billigte dem Duo eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu und plädierte auf Bewährungsstrafen, beim Jüngeren verbunden mit der Therapieauflage – sobald er aus dem Gefängnis entlassen wird. Diese Auffassung teilten auch Pflichtverteidiger Hans Andree sowie Amtsrichterin Ilona Conver.
In ihrer Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende von einer allerletzten Chance für den derzeitigen Häftling: „Sie brauchen sich nur ihren Mitangeklagten anzuschauen, um zu sehen, wohin Sie kommen, wenn Sie so weitermachen. Im Endstadium der Alkoholsucht können die Leute nicht mehr vorne von hinten und nicht mehr rechts von links unterscheiden!“, schärfte sie dem Verurteilten abschließend ein.