Sein Traum von einer Selbständigkeit als Unternehmensberater ließ einen 20-jährigen Angestellten aus Bamberg zum Betrüger werden. Um bei einer Bank einen Kredit in Höhe von 27 500 Euro zu erhalten, scannte er die Gehaltsabrechnung seines Vaters in seinen Computer ein. Mithilfe eines Bildbearbeitungsprogramms ersetzte er den Namen des Vaters mit seinem eigenen Namen und legte das gefälschte Dokument der Bank vor.
Doch der zuständige Bankmitarbeiter durchschaute schnell den Schwindel und erstattete Anzeige wegen versuchten Betrugs. Statt auf dem Chefsessel in seinem eigenen Büro musste der 20-Jährige daher am Montag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen, wo ihn das Jugendschöffengericht zu einer gemeinnützigen Geldauflage in Höhe von 2000 Euro verurteilte.
Der angeklagte gab seine Tat vollumfänglich zu
Der nicht vorbestrafte Angeklagte räumte den Vorwurf über seinen Anwalt Thomas Mönius ein. Der Staatsanwalt hatte einen einwöchigen Dauerarrest beantragt. Die manipulierte Abrechnung habe nicht professionell gewirkt und der Betrug sei daher im Versuchsstadium geblieben. Dennoch sei der Angeklagte mit einer gewissen Professionalität und kriminellen Energie vorgegangen. Die Kreditraten hätte er jedoch niemals zurückzahlen können, meinte der Anklagevertreter.
Dies sah der Verteidiger anders. Es sei kein Vermögensschaden entstanden, argumentierte er. Die Kreditsumme hätte das zehn bis 15-fache des Nettoeinkommens des Angeklagten betragen, was durchaus im Rahmen sei. Sein Mandant hätte die Raten zurückzahlen können, war der Anwalt überzeugt. "Die Anklage kann nicht durchkommen. Deshalb fordere ich Freispruch für meinen Mandanten", plädierte Mönius.
Richter Martin Kober sah den Tatbestand des versuchten Betrugs erfüllt. 27 500 Euro seien darüberhinaus "kein Pappenstiel", erklärte er die gemeinnützige Geldauflage in Höhe von 2000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.