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Breitbrunn
Georg Kundmüller einstimmig zum zweiten Bürgermeister gewählt
Bürgermeisterin Ruth Frank vereidigte zu Beginn der Sitzung die neuen Gemeinderäte und den neu gewählten zweiten Bürgermeister (von links) Sebastian Kirchner, zweiter Bürgermeister Georg Kundmüller, Christof Büttcher sowie Bürgermeisterin Ruth Frank.
Foto: Günther Geiling | Bürgermeisterin Ruth Frank vereidigte zu Beginn der Sitzung die neuen Gemeinderäte und den neu gewählten zweiten Bürgermeister (von links) Sebastian Kirchner, zweiter Bürgermeister Georg Kundmüller, Christof Büttcher ...
Günther Geiling
 |  aktualisiert: 27.03.2021 02:16 Uhr

Nachdem der bisherige zweite Bürgermeister Thomas Schlee und Gemeinderat Manfred Wolf im Februar ihren Rücktritt aus dem Gemeinderat erklärt hatten, ist nun das zwölfköpfige Ratsgremium wieder vollzählig. Als Nachfolger wurden Sebastian Kirchner und Christof Büttcher vereidigt und anschließend wurde Georg Kundmüller, der schon mit den meisten Stimmen ins Ratsgremium gewählt worden war, einstimmig bei einer geheimen Wahl mit 13:0 Stimmen zum zweiten Bürgermeister gewählt worden.

Ebenso mussten auch Ausschüsse neu besetzt werden. In den Rechnungsprüfungsausschuss wurde dabei Christof Büttcher entsandt und als Verbandsrat für den Wasserzweckverband der Veitensteingruppe wurde Sebastian Kirchner entsandt.

Photovoltaikanlage auf dem Gemeindezentrum

Eine Grundsatzentscheidung stand mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeindezentrum in Breitbrunn an. Bürgermeisterin Ruth Frank meinte dazu „es wäre für uns ein Signal für den Klimawandel durch die Gemeinde“ und in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge (GUT) seien die Wirtschaftlichkeit und die ökologischen Vorteile einer PV-Anlage geprüft worden.

Blick auf die Südseite des Gemeindezentrums, auf dessen Dach eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll.
Foto: Günther Geiling | Blick auf die Südseite des Gemeindezentrums, auf dessen Dach eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll.

Die Anlagengröße wurde dabei mit 39,9 kWp und einem Eigenverbrauch von 17 Prozent angegeben. Das Ergebnis nach 20 Jahren vor Steuern betrage etwa 47 000 Euro bei einem effektiven Jahreszins von 0,51 Prozent. Die CO2-Einsparung betrage für diesen Zeitraum 473 Tonnen. Ein Vorteil sei derzeit, dass man zur Sanierung des Gemeindezentrums sowieso ein Gerüst aufstelle und damit weitere Kosten dafür einspare.

Nicht allen Bauanträgen wurde zugestimmt

Aus dem Gremium kam auch die Frage nach Speicherung des Stromes und damit eine Erhöhung der Einspeisevergütung. Dazu sah man auf der anderen Seite den Stromverbrauch im Gemeindezentrum gleichbleibend und nicht so hoch, weswegen man eine Speicherung nicht beleuchtet habe. Der Gemeinderat beschloss die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeindezentrum und beauftragte die Verwaltung mit der Ausschreibung der Maßnahme.

Anschließend ging es um eine ganze Reihe von Bauanträgen, von denen einige auch besondere Fragen aufwarfen. Für den Neubau eines behindertengerechten Wohnhauses in Edelbrunn wies der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich aus und hätte nur durch eine entsprechende Einbeziehungssatzung positiv beschieden werden können, wozu der Eigentümer über ein Planungsbüro ein Verfahren durchführen und dafür auch die Kosten zu tragen hätte. Außerdem würden immense Kosten für die Erschließung anfallen. Der Gemeinderat lehnte deswegen den Aufstellungsbeschluss ab.

Dem Gemeinderat lag auch ein Antrag auf Vorbescheid und Nutzungsänderung eines Teils des privaten Gartens zum Biergarten im Lußberger Weg in Breitbrunn vor, wo die Bauherrin von März bis Oktober einen Biergarten mit bis zu 142 Sitzplätzen betreiben möchte, aber auch Events wie Biergartenfeste oder Sommerfeste mit Musikbeschallung oder Veranstaltungen mit Vereinen, dem Kindergarten oder der Schule anbieten wolle.

Bauantrag bringt weitere Probleme mit sich

Nach den Aussagen von Bauamtsleiter Mathias Stretz liege das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteile sich daher nach der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile, wo sich hauptsächlich Wohnbebauung befinde. Der Bauantrag bringe aber verschiedene weitere Aspekte mit sich wie das Problem der Stellplätze, des Immissionsschutzes und des Lebensmittelrechtes. Darüber habe das Landratsamt Haßberge zu entscheiden.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorbescheid bei einer Gegenstimme zu. Bei einer Nutzungsänderung einer Scheune und Kuhstalles zum Pferdestall in Lußberg Im Lautergrund wurde der Bauantrag weitergeleitet, aber auf die Problematik der Entwässerung und der Bodenerosion hingewiesen und bei einer Gegenstimme genehmigt.

 
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