Die Stettfelder Feuerwehr hat vor einiger Zeit ihr 150-jähriges Bestehen gefeiert und sich seit längerer Zeit auch ein neues Löschfahrzeug gewünscht. Nun erhielt das Ratsgremium in seiner Sitzung die Mitteilung, dass die Regierung von Unterfranken in Kürze über die Förderung der Anschaffung entscheidet und die Gemeinde und ihre Wehr mit einem positiven Bescheid rechnen kann.
Die Gemeinde kann sich in diesem Zusammenhang außerdem darüber freuen, dass in letzter Zeit die die Sätze für den Kauf solcher Fahrzeuge erhöht wurden. Während man beim Antrag noch mit einer Förderung von 109.850 Euro gerechnet habe, habe sich die Förderung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nun auf 136.500 Euro erhöht. Der tatsächliche Preis eines solchen Feuerwehrautos liegt zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro, je nachdem ob es ohne Beladung geliefert wird oder der Innenausbau auch noch dazu kommt.
Wegebau und -pflege: Jagdgenossen sollen Rechnungen vorlegen
Dem Gremium, das unter der Leitung der zweiten Bürgermeisterin Melanie Kaufhold (SPD) tagte, lag auch ein Schreiben der Jagdgenossenschaft Stettfeld vor, die eine Erhöhung der Kostenbeteiligung für die durchgeführten Wegebau- und -pflegemaßnahmen wünscht. Die Jagdgenossen mit Vorstand Otto Höfler beantragten nicht wie bisher 3000 Euro Kostenbeteiligung, "sondern durch allgemeine Verteuerung (Inflation) eine Kostenbeteiligung von bis zu 6000 Euro oder 50 Prozent".
Da die Jagdgenossen keine Rechnungen vorgelegt haben, fragte Walfried Spath (CSU) nach den Kosten. "Wenn ein Verein Zuschuss haben will, ist es legitim, etwas zu den Kosten zu sagen. Das einfach mit der Inflation zu begründen, halte ich für zu wenig." Auch wenn die Kosten explodieren, könne man nicht einfach 100 Prozent mehr fordern, dies sei etwas weit weg, sagte Melanie Kaufhold. Werner Rümer (DG) bat, die Jagdgenossen sollten Rechnungen vorlegen, denn man habe ja das Geld der Bürger zu verwalten. In großer Einmütigkeit sprach sich das Gremium dafür aus, die Jagdgenossen aufzufordern, ihre Finanzen und Zahlungen vorzulegen.
Brunnwiese II: Festhalten am beschleunigten Verfahren
Der Stettfelder Gemeinderat befasste sich dann mit dem Bebauungsplan "Brunnwiese II". Das Landratsamt Hassberge hatte dazu ausgeführt, dass der Umgriff auf den ersten, bereits realisierten Bauabschnitt reduziert werden sollte und das Verfahren eventuell neu begonnen werden müsse.
Zahlreiche Gemeinderatsmitglieder hielten dies für schwer nachvollziehbar und meinten, dass auch die Gemeinde Vertrauensschutz genießen müsse. Man habe einen genehmigten Bebauungsplan und auf den müsse man sich verlassen können. Der Gemeinderat beschloss die Durchführung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren und beauftragte die Verwaltung das durchzuführen. Gleichzeitig erhielt der Bürgermeister den Auftrag, mit dem Landratsamt noch einmal Kontakt aufzunehmen wegen des beschleunigten Verfahrens.