Das von der Polizei bei ihnen aufgefundene Werkzeug, darunter ein Radkreuz, ein Montiereisen, Fettpressen und Zurrgurte, hätten sie am Waldrand gefunden, ließen die beiden Rumänen im Alter von 32 und 26 Jahren den neben ihnen sitzenden Dolmetscher übersetzen. Staatsanwalt Peter Bauer bezeichnete diese Einlassung als „Märchen“. Dieser Auffassung schloss sich das Hohe Gericht an und verurteilte den älteren der Brüder zu einer Geldstrafe zu 225 Euro, der jüngere kam aufgrund seines geringen Einkommens mit 150 davon.
Die Tat ereignete sich am 15. März letzten Jahres. Tatort war der Lagerplatz einer Schrott- und Altmetallfirma in Burgpreppach unweit der B 303. Auf diesem Platz standen damals mehrere Container mit Alteisen sowie ein abgemeldeter alter Lkw. Auf dessen Ladefläche, erinnerte sich der 57-jährige Geschäftsführer der Firma, befanden sich die geklauten Werkzeuge. An dem Tag, es war ein Sonntag, waren die beiden Rumänen mit ihrem Pritschenwagen und Anhänger unterwegs. Möglicherweise gingen sie davon aus, dass am Feiertag niemand den Abstellplatz überwachen würde.
Im Zeugenstand schilderte der Betriebsinhaber, dass er damals in seinem weißen BMW um das Gelände herum gefahren sei und dabei beobachten konnte, wie zwei Männer mit Werkzeug in den Händen von dem Firmengelände über die Straße zu ihrem Auto gerannt und weggefahren seien. Einer der beiden Angeklagten sei dabei gewesen, erklärte er auf Nachfrage von Strafrichterin Ilona Conver. Der Geschäftsmann nahm an dem besagten Sonntag die Verfolgung des Fluchtfahrzeugs auf und notierte sich bei nächster Gelegenheit die Nummer des Anhängers.
Er rief bei der Polizei an, die das gemeldete Kennzeichen in den Computer einspeiste. Am Grenzübergang bei Passau tappte der als Spargelstecher tätige Rumäne in die Polizeifalle. Offenbar sollten die geklauten Sachen in Osteuropa an den Mann gebracht werden. Der angegebene Wert der gebrauchten Werkzeuge lag im Bereich von etwa 150 Euro, schätzte der Schrottplatzbetreiber.
Strafmildernd wirkte sich insbesondere aus, dass die Angeklagten bislang strafrechtlich eine saubere Weste haben. Bei einem Geständnis, führte der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer aus, hätte man bei dieser Sachlage das Verfahren vielleicht auch mit einer Geldauflage einstellen können. So aber forderte er aufgrund der erdrückenden Indizien eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 20 Tagessätzen. Amtsrichterin Conver reduzierte das Strafmaß auf jeweils 15 Tagessätze zu 15 bzw. zu zehn Euro. Da die Verurteilten zu erkennen gaben, dass sie mit der Strafe einverstanden seien, kann davon ausgegangen werden, dass der Richterspruch rechtskräftig wird.