
Die Gemeinden können seit Anfang des Monats Fördermittel beantragen, um Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind. Darauf weist der CSU-Landtagsabgeordnete Steffen Vogel in einer Pressemitteilung hin. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm – laut Vogel das erste Mobilfunk-Förderprogramm in Deutschland – genehmigt, das von der damaligen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner in der Kabinettssitzung vom 9. Januar auf den Weg gebracht und von
Wirtschaftsminister Franz Pschierer vorangetrieben wurde.
Leistungsfähige Infrastruktur in allen Teilen Bayerns...
Mit dem Programm wolle der Freistaat eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen. „Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikationstechnik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum. So können auch dort innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen“, erklärt Vogel.
Bis zu 90 Prozent Förderung
Der Freistaat unterstütze die Kommunen beim Bau von Masten in unversorgten Gebieten. Sie erhielten bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent. „Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen und basiert auf Freiwilligkeit. Es entspricht unserer Vorstellung von einem partnerschaftlichen Verhältnis von Staat und seinen Kommunen: Unterstützen, nicht vorschreiben, nicht zwingen“, so Vogel.
Die Kommunen könnten wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauftragsvariante errichte die Gemeinde den Mast selbst und vermiete ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt laut Vogel volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen würden mit Musterausschreibungen und Verträgen unterstützt. In der Konzessionsvariante vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung.
Regierung der Oberpfalz ist zentraler Akteur
Vogel weist darauf hin, dass sich interessiere Kommunen an das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden können. Dieses sei der zentrale Akteur bei der Abwicklung des Förderprogramms. Es berät im Vorfeld, verbescheidet die Anträge und zahlt die Mittel aus.
Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, die zu einer Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stellt die Kommune anhand der Karte der Ist-Versorgung fest. Die Karte ist abrufbar unter www.mobilfunk.bayern. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird.