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THERES
Friedhofsgebühren werden angehoben
Ulrike Langer
 |  aktualisiert: 02.12.2017 03:10 Uhr

Zum 1. Januar 2018 wird eine neue Friedhofs- und Gebührensatzung in Kraft treten. Bürgermeister Matthias Schneider erläuterte zunächst die Änderungen der Friedhofssatzung. Sie wurden notwendig, weil sich die Bestattungskultur geändert hat und neue Möglichkeiten der Beisetzung wie ein Urnenfeld, eine Urnenwiese, eine Natursteinmauer, ein Baum und anonyme Grabstätten in den verschiedenen Friedhöfen der Gemeinde geschaffen wurden. Geregelt wird in der neuen Satzung auch die gärtnerische Gestaltung. So dürfen künftig an den Urnengräbern in den Urnenmauern, im Urnenfeld, in der Urnenwiese und unter Bäumen keine Bepflanzungen mehr vorgenommen und kein Grabschmuck, keine Devotionalien, keine Lampen oder Lichter mehr angebracht oder abgelegt werden.

„Der Verhau muss verschwinden“, so Schneider. Lediglich ein Licht und eine Blumenschale sind an der Natursteinmauer in Buch auf der Steinplatte noch erlaubt. Alles andere werde für den Grabnutzungsberechtigten kostenpflichtig durch den Bauhof entfernt. Weiterhin werde der Bauhof keine Gräber mehr abräumen und keine Grabmale mehr entfernen.

Ab 2018 steigen auch die Gebühren kräftig an. So kostet ein Einzelgrab künftig 18 Euro pro Jahr (bisher 12,50 Euro), ein Familiengrab 36 Euro (25 Euro) und ein Dreifachgrab 50 Euro (35 Euro). Ein Urnenerdgrab in der Gemeinschaftsgrabanlage und in der Natursteinmauer kostet ab sofort 55 Euro, eine Baum- oder anonyme Bestattung 30 Euro pro Jahr. Uwe Stühler monierte die große Kostensteigerung und verwies auf andere viel günstigere Friedhöfe im Landkreis. Doch Katharina Wohlpart-Wagenhäuser erklärte, dass die Bevölkerung Verbesserungen wünsche und die Gebühren überall steigen würden. Bürgermeister Matthias Schneider erinnerte daran, dass die letzte Anpassung 2014 erfolgt sei und seitdem viel Investitionen vorgenommen worden seien. Auch seien die Friedhöfe kostendeckende Einrichtungen. Joachim Türke wiederum betonte, dass die Gemeinde jährlich zwischen 13 000 und 17 000 Euro „drauflege“ und immer noch keine Kostendeckung erreiche. Bei zwei Gegenstimmen wurde die Gebührensatzung dann angenommen.

 
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