Das Leben einer 18-Jährigen aus dem Maintal, die am Montag bereits zum wiederholten Mal vor dem Jugendgericht antreten musste, gleicht nach Angaben der Jugendgerichtshelferin seit Jahren einer Abwärtsspirale. Zweimal flog sie von der Mittelschule, weil sie sich aggressiv und beleidigend gegenüber Lehrkräften verhalten hatte.
Zwei Ausbildungen brach sie ab. Eine Betreuung wurde aufgehoben, weil sie „keine Ahnung (hatte), was das soll.“ Die eigene Mutter, die auch schon von der Tochter bestohlen wurde, hat Angst, von ihr attackiert zu werden. Der Kontakt zum Vater brach nach der Scheidung der Eltern ab.
Mit weiteren Taten zu rechnen
„Es ist mit weiteren Straftaten zu rechnen, auch im Betäubungsmittelbereich“ lautete die ernüchternde Analyse der Gerichtshelferin, die der Angeklagten auch „schädliche Neigungen“ attestierte. Kein Wunder: Fünfmal wurde sie in ihren jungen Jahren bereits straffällig. Diebstahl, zwei Sachbeschädigungen und Körperverletzung stehen in ihrer gerichtlichen Jugendakte. Weil sie einen Personalausweis geklaut hatte und schwarz mit der Bahn gefahren war, wurde sie erst im Januar dieses Jahres zu einem zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt.
Am Montag bekam sie vom Jugendschöffengericht einen Nachschlag: Für drei Wochen muss die junge Frau nun hinter schwedische Gardinen. Der Grund: Am 25. November vergangenen Jahres hatte sie ihre Freundin per Handy als „Hure“ betitelt und einen Tag später per Facebook den Arbeitgeber der Freundin wissen lassen, dass dessen Angestellte chemische Drogen auch während ihrer Arbeitszeit nehme – strafbar als Beleidigung und Verleumdung.
Nichts dabei gedacht
Vor Gericht sagte die 18-Jährige, dass ihre Freundin ihr das Leben zur Hölle gemacht habe und verbreitet habe, sie sei drogenabhängig. „Es ist nicht Ihre Aufgabe, eine andere Person bei deren Arbeitgeber anzuschwärzen. Sie haben fünf Einträge im Strafregister. Was haben Sie sich dabei gedacht?“, belehrte sie der Vorsitzende, Richter Martin Kober. „Nix“, lautete die ehrliche Antwort der Angeklagten.
Sie sei mit der Geschädigten einmal befreundet gewesen, bis diese wieder mit ihrem Ex-Freund zusammenkam, der die Angeklagte nicht leiden könne. „Ich werde sie auch anzeigen“ kündigte sie eine Retourkutsche an.
Hohe Rückfallgeschwindigkeit
Der Staatsanwalt stellte fest, dass die Angeklagte die „Treppe nach oben“ geschafft habe. Sie sei von nichts zu beeindrucken. Die Rückfallgeschwindigkeit spreche Bände. Der Anklagevertreter plädierte daher nach Jugendstrafrecht auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe plus einem „Warnschussarrest“ von drei Wochen.
„Das macht mich psychisch fertig“ reagierte die Angeklagte auf die Aussicht auf gesiebte Luft. Der Vorsitzende zeigte sich daher in der Urteilsbegründung zuversichtlich, dass der verhängte Dauerarrest, den die 18-Jährige erstmals absitzen muss, seine Wirkung nicht verfehlen wird. „Es wird wohl eine Verhaltensänderung bewirken“, hoffte er und kündigte nach der nun sechsten Eintragung beim nächsten Vergehen eine Jugendstrafe an. Das Urteil ist rechtskräftig. (msch)