„Im Kaufmännischen bin ich eine Niete, ich werde mich nie wieder selbstständig machen“, beteuerte der gelernte Industriemechaniker (30) auf der Anklagebank. Sein Traum vom unabhängigen Forstwirtschaftsunternehmer war geplatzt. Als ihm das Wasser bis zum Hals stand, verkaufte der Mann seinen Harvester, einen vollelektronischen Holz-Vollernter mit Ladekran. Der gehörte aber gar nicht ihm, sondern der Bank. Wegen veruntreuender Unterschlagung wurde er deswegen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Das Drama begann, als sich der Angeklagte vor fünf Jahren entschloss, eine eigene Firma im Holzbereich zu gründen. Dazu schaffte er sich mit dem Harvester eine schwere Waldmaschine an, die vollelektronisch die Bäume fällt und anschließend die Stämme entastet, entrindet und ablegt. Außerdem werden die Äste zu Hackschnitzeln zerkleinert. Holz als nachwachsender Rohstoff wurde immer beliebter, die Branche war im Aufwind.
Für den Kauf des Vollernters nahm der Jungunternehmer einen Kredit bei der Sparkasse über rund 200 000 Euro auf. In dem Darlehensvertrag wurde der Harvester als Sicherungsgut der Bank übertragen. Das hoffnungsfroh gestartete Unternehmen steckte schon bald in der Krise. Ende 2011 verkaufte der Ex-Unternehmer seinen Holzvollernter für gut 100 000 Euro – und investierte den Verkaufserlös postwendend in einen Forsttraktor, der ungefähr genauso viel kostete.
Im Vorfeld dieses Deals, erklärte der Beschuldigte mehrmals, habe er mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bank gesprochen. Der habe ihm telefonisch angeblich die Auskunft erteilt, dass man statt des Harvesters auch den neu angeschafften Forsttraktor als Sicherungsgut nehmen könne. Im Zeugenstand aber erinnerte sich der Bankmitarbeiter an keine derartige konkrete Absprache.
Und so kam es, wie es kommen musste: Als die Konten des Beschuldigten immer mehr in die tiefroten Zahlen rutschten, kündigte die Bank im Laufe des Jahres 2012 den Kredit. Um zu retten, was zu retten war, wollte das Kreditinstitut den Harvester meistbietend versteigern. Das war natürlich nicht mehr möglich, weil der Firmenchef die schwere Maschine ja gegen den Forsttraktor quasi eingetauscht hatte. In dieser Situation erstattete die Sparkasse Strafanzeige bei der Polizei.
Rechtsanwalt Dr. Christian Merkel wies darauf hin, dass sein Mandant den Fahrzeugbrief des neuerworbenen Traktors an die Gläubigerbank geschickt hatte, was von einem Sachbearbeiter der Bank bestätigt wurde. Dies sei zwar blauäugig gewesen, zeige aber, dass der Angeklagte guten Willens gewesen und keinesfalls ein kaltblütiger Betrüger sei.
Der Richterspruch orientierte sich an dem Strafmaß, das der Verteidiger beantragt hatte. Da im Frühjahr das Amtsgericht Coburg den Mann wegen Betrugs zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, wurde nun nachträglich eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten gebildet. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre und sechs Monate, zusätzlich wurde eine Geldbuße von 400 Euro verhängt, die an den Naturparkverein Steigerwald zu zahlen ist. Von Seiten der Verteidigung wird es keine Berufung geben.