
An einem frühen Sommerabend im Jahr 2013 erreichte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Haßfurt ein ungewöhnlicher Notruf. Ein Ultraleichtflugzeug war beim Anflug auf den Haßfurter Flughafen von der Landebahn abgekommen. Beim Versuch des Piloten wieder Auftrieb zu bekommen, streifte es eine Hecke und stürzte in den nahe gelegenen Sichelsee. Die Feuerwehr rückte daraufhin mit mehreren Fahrzeugen aus. Über drei Jahre später, im Februar 2017, forderte die Stadt Haßfurt die Kosten für den Feuerwehreinsatz zurück – insgesamt rund 2600 Euro. Doch sowohl der Pilot des Flugzeugs als auch dessen Haftpflichtversicherung weigern sich zu zahlen und reichten Klage ein. Nun landete der Fall vor dem Würzburger Verwaltungsgericht.
Versicherungen wollen immer häufiger nicht zahlen
Die Verhandlung sei kein Einzelfall, sagt Carolin Opel, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts. Immer häufiger lehnten es Versicherungen ab, die Kosten für einen Feuerwehreinsatz zu übernehmen. In den vergangenen zwei Jahren sind am Verwaltungsgericht Würzburg 18 solcher Fälle eingegangen. Das sei laut Opel ein spürbarer Anstieg. "Ein Flugzeugabsturz ist aber schon etwas Außergewöhnliches", sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Weinmann. In der Regel handele es sich vor allem um Feuerwehreinsätze in Folge von Autounfällen.
Auch Jürgen Weiß kennt solche Streitigkeiten. Auf Seiten der Kommunen gäbe es hin und wieder Berechnungsfehler, so der Referent des Landesfeuerwehrverbands Bayern. "Aber meistens wollen die Versicherer bei solchen Klagen eine Lücke im System finden."
Wann eine Kommune die Kosten für einen Feuerwehreinsatz zurückfordern kann, ist unter Artikel 28 des bayerischen Feuerwehrgesetzes geregelt. Die genaue Höhe kalkuliert jede Kommune und erlässt eine Satzung. In Würzburg etwa kostet der Einsatz eines Löschfahrzeugs 131 Euro pro Stunde, ein hauptberuflicher Feuerwehrmann mindestens 37 Euro. So können schnell hohe Kosten entstehen.
Rettungskosten trägt die Allgemeinheit
Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen oder Tieren dienen, trägt in der Regel die Allgemeinheit. Rückt die Feuerwehr dagegen aufgrund eines Scherzanrufs aus, muss der Verursacher bezahlen. Aber auch Absicherungs- und Aufräumarbeiten kann die Kommune in Rechnung stellen.
"Dabei kann die Kommune nur für die Einsatzkräfte die Kosten zurückfordern, die auch gebraucht werden", sagt Jürgen Weiß. Denn es käme häufig vor, dass nach einem Notruf mehr Fahrzeuge und Personal ausrücken als benötigt. Erst vor Ort könne die Feuerwehr die Lage dann richtig einschätzen."Das sorgt immer wieder für Diskussionen."
Kritik am Einsatz der Feuerwehr
So auch in diesem Fall. "Das war kein typischer Feuerwehreinsatz", sagte die Anwältin, die den Pilot und die Versicherung vertritt, in der Verhandlung. Sie kritisierte, die Feuerwehr habe zu viel Personal eingesetzt und abgerechnet, da sich bei deren Eintreffen schon die Wasserwacht und ein Bergungsunternehmen um das Flugzeug gekümmert hätten. "Die Feuerwehr musste deswegen selbst kaum tätig werden."
Die Stadt Haßfurt sieht das anders. "Das Bergungsunternehmen hat gegen alle möglichen Vorschriften verstoßen", sagte deren Verteidiger. Der Kran-Lkw etwa, der das Flugzeug aus dem Wasser heben sollte, sei aufgrund des Gewichts schon teilweise vom Boden abgehoben. Die Einsatzkräfte hätten daher nicht nur kontrolliert, ob Öl oder andere Flüssigkeiten aus dem Flugzeug austreten, sondern auch den Zugang zur Unfallstelle gesichert und den Gefahrenbereich geräumt. Das Gericht bestätigte, dass das Vorgehen der Feuerwehr angemessen gewesen sei.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage der Verjährung. Das Gericht folgte auch hier der Argumentation des Verteidigers, der sich nach dem Kommunalabgabengesetz auf eine vierjährige Frist berief. Die Stadt hatte demnach den Feuerwehreinsatz rechtzeitig in Rechnung gestellt. Unter Anbetracht dieser Umstände wies die Kammer die Klage ab. Der Pilot muss den Einsatz bezahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Dann kommt so ein Humbug dabei raus.