Seit kurzem verhindert eine Bretterwand den Zutritt zum großem Badesteg des Goßmannsdorfer Sees. Das Baden sei dort aus Haftungsgründen ab sofort verboten, informiert der Bürgermeister mit einem Schild die Badefreunde. Die Wand mutierte mittlerweile zur "Klagemauer", weil etliche Badegäste das Verbot nicht hinnehmen wollen und ihrerseits auf Zetteln ihren Unmut kundtun.
"Freiheit für unseren Gossisee", fordert Thomas Beyer, der ebenfalls einen Zettel befestigte. "Gegen den Regulierungswahn! Für mehr Selbstbestimmung! Sagt Nein zum Badeverbot!", fordert ein anderer Badegast. "Was müssen die Menschen in diesem Staat noch alles hinnehmen?", schreibt ein anderer.
Bei einem Ortstermin zusammen mit den Badefreunden am Gossi-See, wie er im Volksmund genannt wird, rechtfertigte Bürgermeister Wolfgang Borst sein Vorgehen und machte auch Vorschläge, wie der See weiterhin als Badesee genutzt werden kann. Das plötzlich verhängte Badeverbot begründete Borst mit einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom Februar dieses Jahres, in dem ein Bürgermeister aus Nordhessen für den Tod von drei Geschwistern zwischen fünf und neun Jahren, die in einem Dorfteich im Jahr 2016 ertranken, persönlich zur Verantwortung gezogen wird. Verurteilt wurde der Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Laut Gericht habe er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt, der ein erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise.
Bürgermeister übernimmt keine Verantwortung für die Badegäste
Borst betonte, dass er nicht bereit sei, die Verantwortung für einen toten Badegast zu übernehmen. Laut Borst müsse man unterscheiden zwischen einem Natursee, in dem Baden ohne Aufsicht für jedermann erlaubt ist, und einem künstlich geschaffenen See. Wurde ein See durch eine Gemeinde künstlich errichtet, wie der Badesee in Goßmannsdorf, der als Löschweiher dient, dann wurde laut Gesetzgeber eine Gefahrenquelle geschaffen, für die der Erbauer haftbar ist und die er zu sichern hat.
Der Löschteich muss durch einen 1,25 Meter hohen Zaun mit einer verschließbaren Tür gesichert werden, damit niemand hineinfallen kann. Als Minimallösung schlug Borst vor, im hinteren Bereich des Sees einen flachen Einstiegsbereich mit einer Nichtschwimmerzone mittels einer Pfahlreihe zu errichten und im restlichen Bereich beispielsweise einen Wildzaun aufzustellen. Der Zugang zum See wäre dann im hinteren Bereich in der Nähe der Flachwasserzone. Diese Lösung müsste jedoch noch rechtlich und versicherungstechnisch geprüft werden.
Unterschriftenaktion zum Erhalt des Badesees wurde gestartet
Eine weitere Möglichkeit wäre die Gründung eines "Freundeskreises Goßmannsdorfer See", der dann als Betreiber sich um den Badebetrieb kümmert. Ähnlich läuft es bereits am Löschweiher in Rügheim. Dort steht bereits ein Bauzaun. Betonfundamente sind bereits gelegt für einen festen Zaun, der demnächst dort montiert wird. Die Dorfgemeinschaft regelt in Rügheim den Badebetrieb und kontrolliert Ein- und Ausgang der Badegäste.
Michaela Schnepel, die Sprecherin der neu gegründeten Bürgerinitiative "Goßmannsdorfer See", findet einen Zaun "furchtbar", kann sich aber vorstellen, beispielsweise mit den Anglerfreunden zusammen eine Lösung zu finden.
Eine Unterschriftenaktion für den Erhalt des Badesees wurde bereits gestartet. Bürgermeister Borst will die Listen an politische Entscheidungsträger weiterleiten. Er – wie auch viele der Anwesenden – plädierte für mehr Eigenverantwortung, eine freie Lebensgestaltung und gegen eine zunehmende Reglementierung in mittlerweile allen Lebensbereichen.