Der TSV 1909 Wülflingen beantragte nachträglich eine finanzielle Unterstützung der Stadt zu Sanierungsarbeiten an der Außentoilette im vereinseigenen Sportheim. Hierfür sind Kosten in Höhe von 22 994 Euro brutto angefallen. Nach Angaben des Vereins sollte die Maßnahme ursprünglich aus Mitteln der "Überbrückungshilfe III" des Bundes finanziert werden. Letztlich wurde sie jedoch nicht bezuschusst, so dass der Verein nun vor einer erheblichen Deckungslücke steht. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Haßfurter Vereine stimmte der Finanzausschuss der Kreisstadt für eine Bewilligung der Förderung. Diese beträgt 2318,72 Euro, was 12 Prozent der Nettokosten von 19 322,69 Euro entspricht.
Auch die Pfarreiengemeinschaft St. Kilian Haßfurt stellte als Trägerin der Kindertageseinrichtung St. Josef in der Fröbelstraße einen nachträglichen Zuschussantrag. Dabei geht es um die im letzten Sommer durchgeführten Renovierungs- und Verbesserungsarbeiten sowie um die Beschaffung neuer Möbel für die Gruppenräume. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20 849,41 Euro, wovon 9218,14 Euro auf die Möbel und 9810,17 Euro auf den neuen Boden entfallen. Die Ausschussmitglieder bewilligten einen Zuschuss von 10 Prozent zu den nachgewiesenen Aufwendungen.
Nur teilweise bewilligt wurde hingegen ein Antrag des TV 1890 Augsfeld. Dieser beantragte den grundsätzlichen Erlass und die Anrechnung der bereits gezahlten Zinsen eines Darlehens, die Aussetzung der Darlehenstilgung und eine wohlwollende Unterstützung durch die Stadt nach Abrechnung mit dem BLSV. Um die Zusammenhänge zu verstehen, wurden seitens der Verwaltung die bisherigen Ereignisse vorgetragen. Demnach wurde mit Beschluss des Finanz- und Hauptausschusses vom 8. Dezember 2020 dem Verein zu diversen Sanierungsmaßnahmen an der vereinseigenen Sporthalle ein Regelzuschuss von 14 Prozent gewährt, der einen Betrag von 135 170 Euro ausmachte. Über den Vorschlag der Verwaltung hinaus gewährte der Ausschuss einen Sonderzuschuss in Höhe von 17 572 Euro sowie ein Darlehen in gleicher Höhe mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Zinssatz von einem Prozent. Die Zuschüsse und das Darlehen wurden zeitnah ausbezahlt.
Mit Antrag vom 9. Januar beziehungsweise 20. März 2021 beantragte der TV Augsfeld eine "wesentlich kräftigere" Unterstützung durch die Stadt zu den Sanierungsmaßnahmen. Der Finanzausschuss bewilligte hier unter Anwendung der Förderrichtlinien keinen weiteren Zuschuss. Allerdings genehmigte er eine Aufstockung des städtischen Darlehens auf insgesamt 35 000 Euro. Die Tilgung erfolgt gegenwärtig durch die Zahlung einer monatlichen Rate in Höhe von 250 Euro für Zins und Tilgung sowie durch Verrechnung mit dem städtischen Sonderzuschuss für Vereine mit besonders umfangreicher Jugendarbeit (mehr als 100 Kinder und Jugendliche) mit 3000 Euro im Jahr.
Darüber hinaus wurde dem Verein eine zinslose Zwischenfinanzierung der beantragten BLSV-Mittel in Höhe von 23 655 Euro zu den bekannten Maßnahmen bewilligt, welche ebenfalls kurzfristig ausgezahlt worden ist. Die Rückzahlung der Zwischenfinanzierung ist im städtischen Haushalt nach Eingang der BLSV-Mittel im Jahr 2022 eingeplant.
Im Sinne der Gleichbehandlung der Vereine wurde der Antrag des TV Augsfeld auf Erlass und Anrechnung der bereits gezahlten Zinsen in Höhe von einem Prozent abgelehnt. Die Zahlung der laufenden Tilgungsrate in Höhe von 250 € wird ausschließlich für die Monate Januar bis Juni 2022 und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung oder Bindung für die Zukunft ausgesetzt. Weitere Vergünstigungen bei der Rückzahlung der bewilligten Darlehen wurden nicht gewährt.