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Haßfurt
Haßfurt: Finanzausschuss behandelt Zuschussanträge verschiedener Vereine
Der Reit- und Fahrverein Haßfurt erhält von der Stadt Haßfurt einen Zuschuss zur Grundsanierung des Dressurvierecks im Außenbereich.
Foto: Christian Licha | Der Reit- und Fahrverein Haßfurt erhält von der Stadt Haßfurt einen Zuschuss zur Grundsanierung des Dressurvierecks im Außenbereich.
Christian Licha
 |  aktualisiert: 14.12.2024 02:33 Uhr

Eine Entscheidung traf der Finanz- und Hauptausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch. Der Reit- und Fahrverein Haßfurt erhält einen Zuschuss zur Grundsanierung des Dressurvierecks im Außenbereich. Dabei entschieden die Gremiumsmitglieder nach einer Diskussion anders als die Verwaltung, die eine Ablehnung des Zuschussantrages vorschlug.

Bedingt durch die überörtliche Anziehungskraft des Vereins genügt laut den Förderrichtlinien der Stadt Haßfurt ein Anteil der Mitglieder mit Haupt- und Zweitwohnsitz in Haßfurt von einem Drittel. Nach eigenen Angaben hat der Verein jedoch aktuell nur einen Mitgliederanteil von 28 Prozent mit Wohnsitz in Haßfurt, so die Verwaltung. Mit 9 : 2 Stimmen entschied der Finanzausschuss einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von rund 35.000 Euro.

Mit zu dem Beschluss beigetragen hat die Tatsache, dass der Verein vom Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) keinen Zuschuss bekommt, da durch die Erneuerung des Dressurvierecks nur ein Teilabschnitt der Außenanlagen saniert wird und nicht der gesamte Außenbereich.

FFW Sailershausen bekommt Zuschuss

Bewilligt wurde auch ein Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Sailershausen, die im Feuerwehrhaus einen neuen Einbauherd mit Backofen und separat zuschaltbaren Cerankochfeld einbauen will. Die Förderung beläuft sich auf zehn Prozent der Gesamtkosten in Höhe von rund 1200 Euro.

Abgelehnt wurden hingegen zwei Anträge des 1. FC Augsfeld. Diese sahen einen Zuschuss zum Repowering, also der Modernisierung bestehender Photovoltaik-Anlagen durch den Austausch veralteter Komponenten wie Solarmodulen oder Wechselrichtern, vor. Ein weiterer Antrag bezog sich auf einen Zuschuss zur Installation eines neuen Wechselrichters und eines Batteriespeichers zur Eigenstromversorgung und zum Heizen in der Übergangszeit. 

Keine förderfähigen Maßnahmen

Nach den Förderrichtlinien fällt das Repowering von Photovoltaik-Anlagen nicht unter die förderfähigen Maßnahmen. Beide Anträge wurden daher durch den Finanzausschuss abgelehnt. Keinen Erfolg hatte auch zwei Anträge von Stadtrat Stephan Schneider (SPD), über die zuvor entschieden wurde. Diese sahen vor, die Zuschussanträge in Hinblick auf die CO₂-freundliche Energiegewinnungsmethode zu bewilligen.

 
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