Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass ab Montag, 18. Januar, beim Ein-kaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Bahnen (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen) eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gilt. Das Landratsamt Haßberge gleicht sich laut einer Pressemitteilung dieser Regelung an und erlässt daher für Besucher des Landratsamtes sowie in allen weiteren Dienstgebäuden ebenfalls eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Diese Regelung gilt auch für das Kreisabfallzentrum und in den Wertstoffhöfen. Die FFP2-Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften gilt erst für Jugendliche ab 15 Jahren. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben ausgenommen.
FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt Haßberge
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