
Das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt beschäftigte sich am Dienstag mit einer Beschaffungsfahrt für Drogen. Zwei junge Männer im Alter von heute 21 und 24 Jahren waren vor 22 Monaten von Zeil aus nach Offenbach gefahren, um eine größere Menge Cannabis einzukaufen. Die vier Harzplatten aus Haschisch wogen fast 400 Gramm – viel zu viel für den Eigengebrauch. Deshalb lautete die Anklage: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Darauf stehen hohe Strafen.
Der jüngere Angeklagte, ein in einem Palettenwerk beschäftigter Arbeiter, hatte als Beistand den Rechtsanwalt Jochen Kaller. Der Ältere, ein Berufskraftfahrer, erschien an der Seite seines Verteidigers Hans Andree. Die beiden räumten die ihnen zur Last gelegte Tat weitgehend ein und schilderten den damaligen Ablauf. Gemeinsam mit ihren Freundinnen – die offenbar nicht in den brisanten Deal eingeweiht waren – fuhren sie über die Grenze nach Hessen. Dort erwarben sie die Pakete für 900 Euro.
Polizeikontrolle bei Aschaffenburg
Sie planten, das Rauschgift jeweils zur Hälfte zu bezahlen und aufzuteilen. Sie hätten damals sehr viel Haschisch geraucht und der Großteil sei für den Eigenbedarf draufgegangen. Diese Version nahmen ihnen jedoch das Schöffengericht und die Staatsanwältin nicht ab. Diese gingen vielmehr davon aus, dass zumindest die Hälfte des Stoffes mit Gewinn "vertickt" werden sollte.
Jedenfalls kamen sie damals nicht weit. Bei Aschaffenburg winkte sie die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle heraus. Die Beamten wurden bei der Durchsuchung des Renaults schnell fündig: In der Mittelkonsole steckten die Haschischplatten. Zu allem Überfluss stand damals auch der Fahrer – es war der heute 24-Jährige – unter Einfluss des Rauschgiftes.
Die Szene verlassen: Beide legen negative Drogentests vor
Im Amtsgericht beteuerten beide, dass sie sich von der Szene mittlerweile distanziert hätten. Zum Beweis legte der Kraftfahrer einen negativen Drogenbluttest vor und erklärte, dass er sich vor zwei Jahren von allen Rauschgiften verabschiedet habe. Er schilderte, dass er zwischenzeitlich verheiratet sei und sich zusammen mit seiner Frau um den viermonatigen Sohn kümmere. Seine Arbeit als Lkw-Fahrer mache ihm viel Freude, betonte er.
Auch der junge Arbeiter hatte zum Gerichtstermin eine Urinprobe abgegeben, die keine Spuren von Betäubungsmitteln aufwies. Die Vertreterin des Jugendamtes berichtete dem Gericht, dass der heute 21-Jährige schon immer ein lebhaftes und hyperaktives Kind gewesen sei – für die Eltern eine große Herausforderung. Nach der Schulzeit habe er etliche Anläufe ins Berufsleben unternommen, die allesamt – vor allem wegen seiner Drogeneskapaden – scheiterten.
Trotz Fahr unter Drogeneinfluss ausnahmsweise keine Fahrsperre
Bei Gericht ist er kein Unbekannter: Er hat vier Vorstrafen. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verbüßte er vor zwei Jahren einen dreiwöchigen Jugendarrest. Immerhin, so die Frau von der Jugendgerichtshilfe, halte er nun regelmäßig den Kontakt zu der örtlichen Suchtberatung. Aufgrund seiner Reifeverzögerungen plädierte sie für die Anwendung von Jugendstrafrecht.
Das Schöffengericht verurteilte beide zu Bewährungsstrafen von jeweils acht Monaten. Obwohl normalerweise bei der Fahrt unter Drogeneinfluss standardmäßig eine Fahrsperre verhängt wird, sah das Schöffengericht im vorliegenden Fall ausnahmsweise davon ab, denn: Der Arbeitsplatz des Familienvaters, der ja als Berufskraftfahrer für das Familieneinkommen sorgt, soll auf keinen Fall gefährdet werden. Damit er trotzdem die Strafe spürt, muss er 2500 Euro an das Frauenhaus in Schweinfurt zahlen.
Cannabisverbot als Auflage
Die Geldauflage für den Jüngeren ist etwas niedriger: 1000 Euro an den Caritasverband Haßberge. Zusätzlich verhängte das dreiköpfige Gericht für ihn ein Cannabisverbot, das zweimal jährlich durch Haar- beziehungsweise Urinkontrollen überprüft wird. Die Begründung für dieses Verbot formulierte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot so: "Ein Stoff, der die Leck-mich-am-Arsch-Haltung fördert, wäre für Sie fatal."