Ein nicht alltäglicher Prozess wegen Geldfälscherei wurde diese Woche am Amtsgericht in Haßfurt verhandelt. Angeklagt war ein 25-jähriger gelernter Einzelhandelskaufmann, der mit seiner Lebensgefährtin und einem Kleinkind im Maintal lebt. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er sechs gefälschte 50-Euro-Scheine erworben und in Umlauf gebracht hatte. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot verurteilte den Mann zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe mit etlichen Auflagen und Weisungen.
Ermittlungen im Darknet
Laut der vom Staatsanwalt verlesenen Anklageschrift liegt der Tatzeitpunkt bereits mehr als drei Jahre zurück. Am 8. Januar 2018 bestellte der Angeklagte im sogenannten "Darknet" bei einem Mann in Österreich das Falschgeld. Beim Darknet handelt es sich um einen anonymen Teil, nicht öffentlichen Teil des Internets. Darin tummeln sich unter anderem Kriminelle, um illegale Geschäfte abzuwickeln. Aus diesem Grund wurden die Ermittlungen von der in Bamberg ansässigen und für ganz Bayern zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Cybercrime geführt.
Zwei Tage nach der Bestellung und Bezahlung nahm der damals in Ausbildung befindliche Angeklagte die "Blüten" per Post in Empfang. Mit einem der falschen Fuchziger zahlte er tags darauf in einer Tankstelle, ein weiterer landete bei einer Fastfoodkette. Die restlichen vier Scheine nahm er mit zu seiner Ausbildungsstelle bei einem Discounter. Während er an der Kasse saß, tauschte er die falschen gegen echte Geldscheine aus. Wohl, um vollends den Verdacht von sich abzulenken, informierte er sodann seinen Chef, dass er Falschgeld in der Kasse entdeckt habe.
Spur aus Österreich führ in den Haßbergkreis
Trotz dieser Finte kam ihm die Polizei auf die Schliche. Denn im Laufe des Jahres 2018 flog der Geldfälscher in Österreich auf. Er wurde festgenommen, seine Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Bei der Auswertung durch die Spezialisten der Polizei stellte sich heraus, dass er einen schwunghaften Handel mit seinem Falschgeld betrieben hatte. Eine der zahlreichen Spuren führte in den Haßbergkreis. So kam es Anfang Dezember 2018 zur Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten, wobei allerdings kein weiteres Falschgeld, sondern nur eine geringe Menge von 1,8 Gramm an Marihuana aufgefunden wurde.
Im Auftrag des Angeschuldigten verlas dessen Verteidiger Willy Marquardt ein umfassendes Geständnis, verbunden mit einer Entschuldigung an alle Geschädigten. Den angerichteten Schaden von insgesamt 600 Euro hat der junge Mann zwischenzeitlich wiedergutgemacht. Er betonte, seinen Fehltritt von damals aufrichtig zu bereuen. Zurzeit ist er arbeitslos. Seine letzte feste Arbeitsstelle in einer Fabrik gab er im September vergangenen Jahres auf, um selbstständig mit Aktien an der Börse zu handeln. Das dafür nötige Startgeld erlöste er durch den Verkauf seines S-Klasse-Mercedes. Allerdings währte der Traum vom schnellen Geld nicht lange. Bereits im Januar dieses Jahres erlitt er durch eine Korrektur an der US-Börse Schiffbruch und büßte fast sein gesamtes investiertes Kapital ein.
Staatsanwalt und Verteidiger plädieren auf minder schweren Fall
Da der Mann bislang straffrei durchs Leben gegangen ist, er die Tat umfassend gestand, den angerichteten Schaden wieder gutgemacht hat und weil es sich um einen überschaubaren Schaden handelte, plädierten sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger auf einen minder schweren Fall. Während der Vertreter der Anklage von einer "dummen Idee" sprach und eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten forderte, hielt Rechtsanwalt Marquardt eine Geldstrafe für ausreichend. Der Advokat sagte, sein Klient habe aus "Unüberlegtheit und Unreife" gehandelt.
Nach eingehender Beratung verhängte das Schöffengericht die Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss der Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und darf nicht mehr im "Darknet" surfen. Um dieses Verbot durchzusetzen, muss er einen Bewährungshelfer auch unangekündigt in seine Wohnung lassen und ihm den Zugang zu seinem Computer ermöglichen. Diese Weisung hat für den Amtsgerichtsdirektor eine zentrale Bedeutung, denn er charakterisierte den Geldfälscher als jemanden, der gerne "ein großer Fisch" sein wollte. Er neige dazu, nicht nur "Luftschlösser zu bauen, sondern auch gleich darin einzuziehen." Das Urteil des Schöffengerichts ist noch nicht rechtskräftig.