Achtmal hat ein heute 33-jähriger Arbeiter aus dem Maintal zwischen Juni und September vergangenen Jahres jeweils teure Smartphones im Gesamtwert von über 9000 Euro in einem Laden in Haßfurt gekauft.
Weil die Zahlung per Bankkarte nicht funktionierte, akzeptierte das Verkaufspersonal die Zahlung per Handy-App. Ein Fehler, wie sich später zeigen sollte. Denn: zwar piepste das elektronische Übertragungsgerät und zeigte an, dass die Ware bezahlt wurde. Gutgeschrieben wurde der Rechnungsbetrag auf dem Geschäftskonto jedoch nicht.
200 Stunden gemeinnützige Arbeit
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den Betrüger deshalb zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er den entstandenen Schaden begleichen und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Auf der Anklagebank räumte er seine Schuld ein. Er sei damals erpresst worden, weil er Schulden aus seiner Drogen-Zeit nicht zurückgezahlt habe. "Entweder Kohle oder es passiert etwas", habe ihm der Schuldeneintreiber gedroht. Er habe daraufhin die teuren Handys in Haßfurt "gekauft" und in einem Laden in Schweinfurt verkauft, um die offenen Schulden zahlen zu können.
Aufgefallen ist der Betrug erst im August vergangenen Jahres, als die Geschäftsführerin des Ladens die offenen Posten abglich. Dabei fiel ihr auf, dass die Handys nicht bezahlt wurden. Die Bezahl-App des Angeklagten habe ausgesehen wie eine Sparkassen-App. Deshalb habe das Personal keinen Verdacht geschöpft, sagte die Geschäftsführerin im Zeugenstand. Zudem habe das elektronische Übertragungsgerät angezeigt "Überweisung stattgefunden", sodass die Verkäuferin glaubte, dass die Rechnung bezahlt ist.
Verkäuferin informierte die Polizei
Als der Angeklagte telefonisch seinen neunten Handykauf ankündigte, habe sie die Polizei informiert. Nachdem der Mann dann im September letzten Jahres dann den Laden betreten hatte, klickten die Handschellen. Der Angeklagte sei bereits polizeibekannt gewesen, sagte der Polizeibeamte, der bei der Festnahme beteiligt war. Der Betrüger habe bei der Festnahme erleichtert gewirkt. "Er war wohl froh, dass es vorbei ist", mutmaßte der Ordnungshüter vor Gericht.
Nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der Justiz ist der Angeklagte bekannt: Unterschlagung, Körperverletzung und Diebstahl stehen in seinem Strafregister. Bislang erhielt er nur Geldstrafen. Diesmal nicht mehr. Denn für den besonders schweren Fall des Betrugs sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, die sowohl Anklagevertreter Ilker Özalp als auch der Verteidiger Michael Dröger beantragten.
Der Vorsitzende Richter Patrick Keller verdoppelte die Höhe der Bewährungsstrafe aufgrund der Gewerbsmäßigkeit des Betrugs und der Vorstrafen des Angeklagten. "Wenn Sie wieder erpresst werden, gehen Sie zur Polizei!", riet er dem Verurteilten abschließend.