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HASSFURT
Falsche Abrechnungen: Verfahren eingestellt
Alois Wohlfahrt
Alois Wohlfahrt
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:10 Uhr

Überraschung am vierten Verhandlungstag: Der aufwändige Prozess um den vorgeblichen Abrechnungsbetrug in einer Pflegeeinrichtung im Maintal wurde eingestellt – Gegen eine Geldauflage von 2500 Euro. Dies bestätigte auf Anfrage Richterin Ilona Conver.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten in der Auffassung überein, das bei der Angeklagten 30-jährigen Frau eher von einer geringen Schuld auszugehen sei.

Wie berichtet, war der Altenpflegerin vorgeworfen worden, in ihrer damaligen Funktion als Stationsleiterin in einem Seniorenheim zwischen August 2012 und Januar 2013 nicht erbrachte Pflegeleistungen mit Krankenkassen abgerechnet zu haben. Für einen Heimbewohner wurden laut Anklage 6245,60 Euro und für eine Bewohnerin 3926,66 Euro zu Unrecht in Rechnung gestellt.

Deutlich wurde im Verfahren: Die 30-Jährige hatte sich nicht persönlich bereichert, sondern es wurden nicht erbrachte Leistungen zugunsten des Heimes verrechnet. Dabei ging es unter anderem um Leistungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden sowie Mund-, Zahn- und Nagelpflege, zum anderen darum, wie lange die Senioren in der Tagespflegeeinrichtung anwesend waren. Laut Anklageschrift wurden in diesem Bereich zumindest bei zwei Senioren, einem Mann und einer Frau, fehlerhafte Abrechnungen erstellt.

In einer vorläufigen Bewertung hatte sich Strafrichterin Ilona Conver bereits auf der vorangegangenen Verhandlung überzeugt gezeigt, dass die erstellten Rechnungen nicht korrekt waren. Seitens der Verteidigung hatte es geheißen: Offen bleibe die Frage, ob man die Angeklagte deshalb nun wegen Betrugs verurteilen könne, denn: Diese habe von der unzulässigen Vorgehensweise keinerlei wirtschaftlichen Vorteil.

Nachdem sich der angeklagte Schaden von anfangs gut 10 000 Euro auf inzwischen rund 1000 Euro relativiert hatte, „ist die individuelle Schuld der nicht Vorbestraften nach vorläufigen Erkenntnissen nicht so gravierend, als dass man das Verfahren nicht hätte einstellen können“, so Richterin Conver.

 
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