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Haßfurt
Facebook-Post kommt teuer zu stehen: Rentner wegen Volksverhetzung verurteilt
Wegen zwei Einträgen auf seiner Facebook-Seite musste sich am Mittwoch ein Rentner am Amtsgericht verantworten, wo er mit einem blauen Auge davonkam.
Für zwei Beiträge im sozialen Netzwerk Facebook musste sich ein Rentner vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolfoto) | Für zwei Beiträge im sozialen Netzwerk Facebook musste sich ein Rentner vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 13.06.2024 02:44 Uhr

Wegen zweier Facebook-Beiträge erhielt ein 63-jähriger Rentner aus dem Landkreis zwei Strafbefehle, gegen die er Einspruch einlegte. Daher kam es am Mittwoch zur Verhandlung am Amtsgericht, wo ein Verfahren eingestellt wurde. Für den zweiten Beitrag verurteilte Richter Patrick Keller den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2100 Euro.

Grafik mit Reichsadler gepostet

Im ersten Fall hatte der Angeklagte im November vergangenen Jahres seinem Ärger über seine Ex-Frau auf dem Internetportal Facebook Luft gemacht. Sie sei eine Heiratsschwindlerin, die sechs Kinder aus drei Ehen habe und ihre Männer in den Ruin getrieben habe, behauptete er unter anderem und erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen übler Nachrede.

Die zweite Straftat ereignete sich bereits im September vergangenen Jahres. Damals postete der Angeklagte eine Grafik mit einem Reichsadler und schrieb dazu: "Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün". Damit bagatellisierte er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Holocaust und erhielt einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung, den er nun auch bezahlen muss.

Rentner stand unter offener Bewährung

Mit den Strafbefehlen war der Angeklagte laut dem Vorsitzenden noch gut bedient. Denn er hat bereits sieben Einträge in seinem Bundeszentralregisterauszug und stand zu den Tatzeiten unter offener Bewährung. Dennoch stellte das Gericht den ersten Tatvorwurf ein, da parallel ein Zivilverfahren zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Frau läuft.

"Ich will nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen. Das Zivilgericht ist wohl der bessere Ort für das Verfahren", sagte der Vorsitzende und warnte gleichzeitig den Angeklagten: "Finger weg von Volksverhetzung. Sie hatten Glück und sind mit einem blauen Auge davongekommen". Bei der nächsten Straftat drohe ein Bewährungswiderruf, gab er ihm mit auf den Heimweg.

 
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  • Albrecht Schnös
    Ob braun oder grün ist doch ein riesiger Unterschied, schließlich konnte man damals für eine freie Meinungsäußerung oder ein offenes Wort ruckzuck vors Gericht gezerrt und weggesperrt werden. Auch bei rot musste man unter den beiden Erichs sehr aufpassen, wollen wir mal froh sein, daß dies heute ganz anders ist. Glücklicherweise muss man heute nicht auf jedes Wort achten, solange man :innen als Wortendung hinzufügt.
    Als Beispiel möchte ich hier mal das völlig unkritische Wort Messermänner:innen nennen.

    Wir sind noch völlig frei in unserer Meinungsäußerung und müssen keine Repressionen durch die Machtstrukturen des Staates fürchten, wenn wir dumme, ungelernte, korrupte, ideologische, unethische oder kriminelle Repräsentanten des Staates kritisieren.
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