
So etwas wie Torschlusspanik ereilte einen damals 18-jährigen Auszubildenden aus dem Maintal während des Besuchs des Zeiler Weinfests am Abend des 30. Juli dieses Jahres. Als ihm ein Bekannter fünf Gramm Marihuana zum Kauf anbietet, überlegt er nur kurz, um dann das "Gras" für über 50 Euro zu kaufen. Lange Freude hat er daran nicht. Denn nur wenig später wird er von einer Polizeistreife kontrolliert. Die Beamten finden das Rauschgift, nehmen es ihm ab und erstatten Anzeige.
Am Dienstag erklärte der heute 19-Jährige dem Jugendgericht am Amtsgericht, warum er damals das betäubende Kraut kaufte. Nur eine Woche später sei die Führerscheinprüfung angestanden. "Danach geht’s nicht mehr", erläuterte er dem Gericht. Gekifft habe er nur gelegentlich.
Viel mehr "Gras" gekauft als für einen Joint nötig ist
"Das passt nicht zusammen", warf der Vorsitzende Richter Christoph Gillot ein. Denn für einen Joint benötige man nur ein halbes Gramm "Gras". Mit fünf Gramm hätte sich der Angeklagte eine Woche lang "durchdröhnen" können. Sein Bekannter hätte erst ab einem Kaufpreis von 50 Euro verkauft, konterte der 19-Jährige. Den Rest habe er versteckt oder weggeworfen. Ohnehin rühre er seitdem keine Drogen mehr an, beteuerte er und legte zwei negative Bluttests als Beweis vor.
Laut Jugendgerichtshelfer Wolfgang Heinrich ist der Angeklagte alles andere als ein typischer Junkie. Er hat die Mittlere Reife absolviert, befindet sich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr, das er als Jahrgangsbester gemeistert hat. Möglicherweise sei er beim Drogenkauf alkoholisiert gewesen. Zum ersten Mal kommt der Musterschüler allerdings nicht dem Gesetz in Konflikt. Bereits im April dieses Jahres wurde er wegen eines Drogendelikts zu fünf Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig
Die Staatsanwältin beantragte eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro, die der Vorsitzende jedoch "überbot". Er verhängte eine Geldauflage nach Jugendrecht in Höhe von 500 Euro, zahlbar an den Verein für Bewährungshilfe und soziale Integration. Außerdem muss der Verurteilte ein Jahr lang die Hände von Drogen lassen. Ansonsten droht ihm laut dem Richter ein "Ungehorsamsarrest" von bis zu vier Wochen. "Das geht in Ordnung. Ich werde nie mehr Drogen anfassen", gelobte der 19-Jährige. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.