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Königsberg
Erreicht Königsberg bald die Obergrenze an Photovoltaik?
Mit 30.000 Euro aus der Köhler – Baier – Stiftung wird der Bau der Rampe zum barrierefreien Haupteingang sowie der barrierefreie Fluchtweg an der Regiomontanus-Grundschule mit finanziert.
Foto: Gerold Snater | Mit 30.000 Euro aus der Köhler – Baier – Stiftung wird der Bau der Rampe zum barrierefreien Haupteingang sowie der barrierefreie Fluchtweg an der Regiomontanus-Grundschule mit finanziert.
Gerold Snater
 |  aktualisiert: 08.12.2021 02:21 Uhr

"Die Sonne ist die beste Energieform der Zukunft. Ziel muss sein, sie zu 100 Prozent zu nutzen." So leitete Bürgermeister Claus Büttenbronn den bedeutendsten Tagesordnungspunkt der jüngsten Stadtratssitzung ein: Die Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Königsberg.

Darüber hat sich Marco Siller, Geschäftsführer von GUT Haßberge (Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge mbH) und Ortssprecher von Unfinden, mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Königsberg Gedanken gemacht. Die soll auf dem Gelände am Schafhof bei Königsberg im Bereich "Rasiger Wegacker" mit einer Fläche von rund 19,51 Hektar eingerichtet werden. Es betrifft die Grundstücke zwischen dem Waldspielplatz und dem Hackschnitzellager. Alle diese Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Königsberg.

Landschaftsschutzgebiet: Tauschflächen nötig

Hierzu musste durch einen Beschluss des Stadtrates ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und die Übereinstimmung der geplanten Anlage mit den Vorgaben des Standortkonzepts der Stadt geprüft werden. Mit der Installation wäre die Obergrenze von 50 Hektar, die mit Photovoltaikanlagen überbaut werden dürfen, im Gebiet der Stadt Königsberg ausgeschöpft. Geändert werden muss der für diese Fläche geltende Bebauungsplan und Flächennutzungsplan. Zudem müssen, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, Tauschflächen bereit gestellt werden. Der Antrag für die Errichtung der Anlage wurde von Marco Siller vorgestellt und erläutert.

Er wies unter anderem darauf hin, dass mit der Errichtung des Solarparks eine nachhaltige Energieversorgung des Stadtgebietes gesichert werden könne. So werde die Anlage (ohne Ausgleichsflächen) eine Spitzenleistung von 19,34 Megawatt Peak bringen. Der erwartete Ertrag liegt bei 1086 Kilowattstunden/Kilowatt Peak, was 21 000 Megawattstunden entspricht. Zusätzlich wird die Ersparnis von 11 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr erwartet, sobald die Anlage in Betrieb ist. Der Solarpark soll in einem kommunalen Betreibermodell mit der Stadt Königsberg als Betreiber umgesetzt werden. Die Wertschöpfung soll vor Ort bleiben: An Gesamteinnahmen sind in 20 Jahren circa 4,35 Millionen Euro veranschlagt.

Böden mit geringer Bonität

Betont wurde, dass die Belange von Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung Berücksichtigung finden und dementsprechend behandelt werden. Außerdem werden neben der Ausweisung von Bauflächen im Plangebiet grünordnerische Maßnahmen festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Bürgermeister Bittenbrünns Meinung zur Anlage: "Das ist ein guter Standort, da die Böden dort eine geringe Bonität haben. Zudem wird die Anlage durch sie umsäumende Hecken nur schwer zu sehen sein." Das Projekt wurde ohne Gegenstimme auf den Weg gebracht.

Weitere Beschlüsse ohne Gegenstimmen

Zusammen mit Kämmerin Gabriele Blank stellten Bürgermeister Claus Bittenbrünn das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 dem Gremium vor. Die bereinigten Soll-Einnahmen im Verwaltungshaushalt waren 9,05 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt 3,16 Millionen Euro. Demgegenüber stehen die bereinigten Soll-Ausgaben in gleicher Höhe. Es gibt keinen Fehlbetrag oder Überschuss. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und das Ergebnis der Jahresrechnung wurden genehmigt.

Auch die Bedarfsmitteilung der Städtebauförderung 2022 an die Regierung von Unterfranken wurde einstimmig beschlossen: Mit der Beschlussfassung zum Stadtbodenkonzept und dem integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept sind als Ausgaben jeweils 100 000 Euro für die Jahre 2022 bis 2024 vorgesehen. Für private Einzelmaßnahmen sind es weiterhin jährlich 30 000 Euro und für die Bauberatung 5000 Euro. Anregungen seitens Eddi Klug (SPD), den Ansatz von 30 000 Euro für private Maßnahmen auf 50 000 Euro zu erhöhen, werden überprüft und in den nächsten städtischen Haushalt aufgenommen.

Im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und Stadtbodenkonzeptes sollen in der Königsberger Altstadt schlechte Straßen und Wege angegangen werden.
Foto: Gerold Snater | Im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und Stadtbodenkonzeptes sollen in der Königsberger Altstadt schlechte Straßen und Wege angegangen werden.

Beschlossen wurde ebenso die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung auf der Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Diese muss nach entsprechender Änderung des KAG (Kommunalabgabengesetz) im Artikel 5a neu gefasst werden. Geregelt wird dabei die Umlegung von Kosten zur Erschließung von Grundstücken durch die Gemeinde auf die Eigentümer der Grundstücke.

Das bestehende Förderprogramm der Allianz Main & Haßberge wird in zwei Punkten geändert. So wird der zeitliche Geltungsbereich beginnend mit dem 1. Januar 2022 verlängert und das Förderprogramm nach drei Jahren am 31. Dezember 2024 enden. Zu den Fördervoraussetzungen wurden Ergänzungen aufgenommen: So fallen Schenkungen, welche innerhalb der Familie getätigt werden, nicht unter den Begriff der Veräußerung. Bei Sonderfällen, welche die Weiterveräußerung betreffen, verbleibt die letzte Entscheidung bei der Kommune selbst.

Umbau: Barrierefreie Grundschule

Ein weiterer Beschluss war die Auflösung einer Teilsumme der Köhler-Baier-Stiftung: Diese vor vielen Jahren an die Stadt ergangene Stiftung hat unter anderem den Zweck, Kinder mit Behinderungen zu unterstützen. Im Haushalt 2021 ist eine Entnahme aus der Sonderrücklage dieser Stiftung von 30 000 Euro für die Ausgestaltung des behindertengerechten Umbaus der Regiomontanus Grundschule Königsberg vorgesehen. Dieser Betrag fließt in die Kosten für die Rampe des barrierefreien Haupteingangs sowie für den barrierefreien Fluchtweg mit ein. Diese belaufen sich überschlägig insgesamt auf 56 000 Euro.

Die Beauftragung hinsichtlich des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und Stadtbodenkonzeptes für die denkmalgeschützte Altstadt von Königsberg wurde beschlossen. Der teilweise schlechte Zustand der Straßen und Wege, ein Verkehrskonzept und unter anderem restaurierungsbedürftige städtische Gebäude sollen angegangen werden. Der Auftrag wurde an das Planungsbüro "Plan&Werk" aus Bamberg vergeben.

50-jähriges Bestehen des Landkreises Haßberge

Beschlossen wurde auch der Beitritt der Stadt Königsberg mit weiteren Kommunen zum Kommunalen Klimaschutznetzwerk des Landkreises. Außerdem der Abschluss von Verträgen über die fachliche Beratung und das Netzwerkmanagement durch das Institut für Energietechnik (IfE GmbH in Amberg). Bürgermeister Claus Bittenbrünn informierte über das Regionalbudget der Allianz Main&Haßberge 2022 und über die Planung zum 50-jährigen Bestehen des Landkreises Haßberge, die im kommenden Jahr für den 2. und 3. Juli in Königsberg angesetzt ist.

Auch Altbauten der Königsberger Altstadt sind ein Thema des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).
Foto: Gerold Snater | Auch Altbauten der Königsberger Altstadt sind ein Thema des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).
 
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