(bd/dix) Mit 7000 Euro beteiligt sich die Gemeinde Ermershausen über die Bürgerenergiegenossenschaft am Bürgerwindpark Sailershäuser Wald. Das entschied der Gemeinderat am Montag bei zwei Gegenstimmen.
In der Diskussion zu diesem Thema war es laut Bürgermeister Günter Pfeiffer nicht um die Beteiligung an sich, sondern um die Höhe der Einlage gegangen. Demnach hätten die einen 5000 Euro für ausreichend gehalten, die anderen sich 10 000 Euro oder sogar mehr vorstellen können. Letztendlich habe man aber zu einem Konsens gefunden, so Pfeiffer. Dazu gehört auch, dass es in dem Fall um die Beteiligung der Gemeinde gegangen sei und jeder Bürger die Möglichkeit habe, sich privat zu beteiligen. Pfeiffer selbst sieht in der Beteiligung der Gemeinde „unseren Beitrag zur Energiewende im Landkreis“.
Reihum entscheiden zurzeit Kommunen, ob, und in welcher Höhe sie sich an der Bürgerenergiegenossenschaft und am geplanten Bürgerwindpark Sailershäuser Wald beteiligen. In einem Brief an die Bürgermeister hatte im Vorfeld der Entscheidungen die Bürgerinitiative „Gegen WK 88“ vor einem „unverantwortlich hohen Risiko bei einer Investition in einen Schwachwind-Park“ gewarnt und dabei auch den Projektübernahmevertrag der GUT mit der „Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.KG“ kritisiert (wir berichteten).
Einer der fünf Gesellschafter des geplanten Windparks ist „Planet Energy“, eine 100-prozentige Greenpeacetochter. Aus dem Geschäftsbericht 2013 der „Planet Energy“ trete der defizitäre Betrieb von vielen der von „Plant Energy“ betriebenen Windparks deutlich zum Vorschein, hatte die Bürgerinitiative erklärt und unter anderem darauf verwiesen, dass aus dem „Ergebnis“ von Minus 618 000 Euro der unwirtschaftliche Betrieb der Planet-Energy-Windparks „klar zu erkennen“ sei.
Dem widerspricht „Planet Energy“ in einer Stellungnahme. Die von der Bürgerinitiative angesprochenen und im Geschäftsbericht ausgewiesenen negativen handelsrechtlichen Ergebnisse der „Planet Energy“ Windparks ließen grundsätzlich kein Urteil über deren langfristige Rentabilität zu. In den Ergebnissen seien unter anderem Abschreibungen, Anlaufkosten des Finanzierungsmodells sowie Fremdfinanzierungskosten für Darlehen enthalten.
In der Regel benötige ein Windpark mehrere Jahre, um positive handelsrechtliche Ergebnisse zu generieren. „Die Wirtschaftlichkeit der Planet Energy Windparks ist hiervon in keinem Fall bedroht“, heißt es weiter.
Für die Anleger der „Planet energy“ Windparks zähle die wirtschaftliche Langzeitentwicklung, mit Laufzeiten von 20 Jahren. Die vom Unternehmen getätigten Auszahlungen an die Anleger machten deutlich, dass die Windparks grundsätzlich wirtschaftlich betrieben würden.
Ein negatives handelsrechtliches Ergebnis habe keine unmittelbare Auswirkung auf die Berechnung der Vergütung für die Anleger der Planet energy Windparks, da die Höhe dieser Vergütung nicht auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses ermittelt werde. Grundlage für die Ermittlung sei eine Erlös- und Liquiditätsbetrachtung des jeweiligen Windparks.
Das negative handelsrechtliche Ergebnis beziehe sich zudem auf den Windpark Tomerdingen (Baden-Württemberg), so Planet Energy-Pressesprecher Christoph Rasch auf Anfrage. Der Windpark Tomerdingen sei im November 2013 in Betrieb genommen. Somit liege noch kein vollständiges Betriebsjahr vor. Aufgrund der kurzen Betriebszeit könne der Windpark Tomerdingen aus Sicht des Unternehmens nicht zu Vergleichszwecken herangezogen werden.