Am Montag stand ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge vor dem Haßfurter Amtsgericht. Angeklagt war er wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Auf die Einvernahme von Zeugen konnte verzichtet werden, da der Angeklagte die Tat einräumte. Sein Pflichtverteidiger Steffen Vogel verlas eine Einlassung, in der es hieß, sein Mandant bedauere die Tat zutiefst.
Demnach befanden sich der seinerzeit 19-jährige Angeklagte und die zwölfjährige Geschädigte gemeinsam auf einer Feier in einer Privatwohnung. Beide hätten Alkohol konsumiert, der Geschlechtsverkehr zwischen den beiden sei einvernehmlich gewesen. Vogel sagte, sein Mandant hätte das genaue Alter seiner Mandantin nicht gewusst, was auch eine SMS belege, die der Angeklagte dem Mädchen am nächsten Tag geschrieben hatte. Darin fragte er das Mädchen nach ihrem Alter, was darauf hindeute, dass er dieses vorher noch nicht kannte, sagte Vogel.
Der Verteidiger räumte jedoch im Namen seines Mandanten ein, dieser hätte wissen müssen, dass das Mädchen zu jung war, um ein Einverständnis zu geben. Immerhin habe der Angeklagte etwas früher am Abend, als er noch nicht so viel getrunken hatte, die ersten Annäherungsversuche des Mädchens abgewehrt, da sie ihm „zu kindlich“ erschien. Seinen Mandanten beschrieb Vogel zum Tatzeitpunkt als „nicht unerheblich alkoholisiert“. Der Anwalt betonte aber, dass dies keine Entschuldigung sein solle.
Auf die Aussage des Mädchens verzichtete das Gericht. „Ich denke nicht, dass man sie hier noch mal durch die Mühlen der Vernehmung drehen muss“, sagte der Richter, ehe Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der vorbestrafte Angeklagte „in einem intakten Familienverband aufgewachsen“ sei. Er habe aber ein problematisches Sozialverhalten an den Tag gelegt und deswegen auch eine Therapie machen müssen. Dafür, dass er nach dem Abschluss seiner Ausbildung nicht übernommen wurde, hatte der Arbeitgeber keine Gründe genannt, aber durchklingen lassen, dass die Entscheidung in Zusammenhang mit der Anklage stehe.
Weiter berichtete Heinrich, die Wohnung, in der sich die Ereignisse abgespielt hatten, sei bekannt als „Anlaufstelle für sehr junge sexualisierte Mädchen“. So gebe es auch andere Fälle aus dem Umfeld, wenn auch mit einem deutlich geringeren Altersunterschied. Zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten habe kein Abhängigkeitsverhältnis bestanden, dennoch habe die Verantwortung bei dem Angeklagten gelegen. Ihm hätte klar sein müssen, dass das Mädchen zu jung war für eine „Entscheidung auf Augenhöhe“.
Staatsanwalt Thomas Förster sagte in seinem Plädoyer, er hätte sich persönliche Worte des Angeklagten gewünscht. Zu dessen Gunsten wertete er, dass dieser die Tat eingeräumt hatte und auch einsehe, dass er einen Fehler gemacht hatte. Er sehe auch, dass der junge Mann durch den Alkohol enthemmt war, eine verminderte Schuldfähigkeit sehe er aber nicht. Das offensive Verhalten des Mädchens sei keine Entschuldigung. Förster beantragte eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Als Auflagen forderte er neben einer Zahlung von 1000 Euro an das Opfer, der Angeklagte solle seinem Bewährungshelfer seine Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachweisen. Außerdem forderte er ein Kontaktverbot zum Opfer, sowie ein Verbot despektierlicher Äußerungen über das Mädchen.
Nebenklagevertreterin Susanne Drehsen schloss sich weitgehend den Forderungen des Staatsanwalts an. Dass der Angeklagte in sich gekehrt da saß und nur seinen Anwalt sprechen ließ, bezeichnete sie als „Taktik“. Dem widersprach Pflichtverteidiger Vogel. „Es ist ein legitimes Verhalten eines Angeklagten, zu schweigen.“ Die Situation sei für seinen Mandanten nicht einfach, das habe nichts mit Taktik zu tun. Vogel betonte, der junge Mann habe durch sein Geständnis der Geschädigten eine unangenehme Aussage erspart. Weiter betonte er, das Mädchen habe von sich aus getrunken und sei nicht „abgefüllt“ worden. Vogel beantragte einen Warnschussarrest, da er sich für seinen Mandanten eine Strafe wünsche, die später nicht im Führungszeugnis steht. Andernfalls könne der junge Mann im Landkreis wohl keinen Job mehr finden. „Mir geht's darum, ihm die Perspektive auf eine Zukunft nicht zu verbauen.“ Der Angeklagte selbst sagte schließlich: „Es tut mir unendlich leid.“
Das Gericht verurteilte den 20-Jährigen schließlich zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Die Bewährungsauflagen wurden ähnlich wie von der Staatsanwaltschaft gefordert verhängt, allerdings soll der junge Mann die 1000 Euro nicht an die Geschädigte zahlen, sondern an den Jugendhilfefonds. Als Begründung nannte Richter Kober die Außenwirkung des Urteils: „Es soll niemand auf die Idee kommen, dass man so was machen kann und auch noch Geld bekommt.“
Auch den Befürchtungen des Verteidigers widersprach der Richter. „Überall, wo er kein Führungszeugnis vorlegen muss, kriegt er seinen Job. Er wird sich ja nicht gleich beim Staat bewerben.“ Weiter sagte der Richter: „Man wird sich fragen müssen, wie es sein kann, dass ein zwölfjähriges Mädchen auf einer Feier mit so vielen Älteren war.“