Das höchste Gebäude der Welt, der Burj Khalifa in Dubai, ist über 800 Meter hoch. Damit man möglichst flott vom Erdgeschoss bis ganz nach oben gelangt, wurde in dem Mega-Wolkenkratzer einer der schnellsten Aufzüge der Welt eingebaut. Mit einer Geschwindigkeit von 18 Metern in der Sekunde oder knapp 70 Stundenkilometern benötigt der Turbo-Lift gerade mal 40 Sekunden vom Erdgeschoss bis zur Aussichtsplattform in über 500 Meter Höhe.
Im Vergleich dazu sind die Aufzüge im Europaturm in Frankfurt oder den Fernsehtürmen in Nürnberg oder Stuttgart lahme Enten: Die legen zwischen fünf und sechs Meter in der Sekunde zurück, was in etwa Mofa-oder Fahrrad-Geschwindigkeit entspricht.
Noch langsamer ist ein Paternoster-Aufzug, auch Umlaufaufzug genannt. Beim Paternosteraufzug verkehren mehrere an zwei Ketten hängend befestigte Einzelkabinen im ständigen Umlaufbetrieb. Die Kabinen werden am oberen und unteren Wendepunkt über große Scheiben in den jeweils anderen Aufzugsschacht umgesetzt. Der erste seiner Art wurde übrigens 1876 im General Post Office in London zum Transport von Paketen eingebaut. Ab 1883 diente er auch der Personenbeförderung. Paternoster-Aufzüge bewegen sich mit einer Geschwindigkeit von 0,20 bis maximal 0,45 Metern in der Sekunde nach oben und unten, also mit rund 1,5 Stundenkilometern.
Deshalb ist es kein Wunder, dass in modernen Wolkenkratzern so ein langsamer Aufzug nicht in Betracht kam. Zudem sind aus Sicherheitsgründen Paternoster-Aufzüge schon seit längerem vom Aussterben bedroht. Seit 1974 dürfen in Deutschland solche Anlagen überhaupt nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Den wenigen Aufzügen, die noch in Betrieb sind, wurde aber eine Schonfrist eingeräumt. Sie dürfen weiterlaufen. Deshalb zum Schluss ein Tipp: Bei der nächsten Kurzreise eine Stadt ansteuern, in der es noch Paternoster-Aufzüge gibt. Einmal im Leben sollte man schließlich mit einem gefahren sein. In Berlin ist das zum Beispiel im Auswärtigen Amt und im Rathaus Schöneberg, in München im Alten Technischen Rathaus oder auch in Frankfurt im Oberlandesgericht möglich.