Auf der Anklagebank saß ein ordentlich mit Jackett bekleideter Mann (52) aus Hamburg neben seinem Anwalt Jan Kaeding. Im Frühjahr 2010, so die Anklage, soll er von einem Gastwirt aus dem Haßbergkreis einen Privatkredit in Höhe von 15 000 Euro bekommen und nicht zurückbezahlt haben. Das Problem in diesem Fall war der Nachweis, weil es keinen schriftlichen Beleg gab. Mit Zustimmung des Staatsanwalts Christian Schorr stellte das Schöffengericht das Verfahren ein.
Die fast unglaubliche Story ereignete sich am 6. Mai 2010. Damals ließ sich der eloquente Hamburger das Abendessen in der Wirtschaft schmecken und übernachtete anschließend in dem Gasthof im Maintal. Der Gast war nicht ganz unbekannt, weil er etwa 14 Tage vorher schon mal in der Lokalität eingekehrt war. An dem besagten Abend saßen vier Personen in fröhlicher Runde am Wirtshaustisch. Anwesend waren dabei neben dem griechischen Wirt und seiner Frau der Übernachtungsgast sowie ein Freund der Wirtsfamilie.
Dieser Freund kannte den Hamburger und hatte ihn den Wirtsleuten empfohlen. Und genau darauf, sagte der Grieche im Zeugenstand, habe er sich verlassen. Deshalb sei er an diesem Tag bei seiner Bank gewesen, um 5000 Euro abzuheben. Die anderen 10 000 Euro hatte der Gastwirt im Haus. Die 15 000 Euro wurden am Tisch abgezählt. Aber was dann weiter geschah, darüber gab es bei der Gerichtsverhandlung sehr unterschiedliche Versionen.
Der Angeklagte bestritt, das Geld eingesteckt zu haben. Die Kohle, so behauptete er, habe der damalige Freund an sich genommen. Und außerdem, führte er weiter aus, sei es gar nicht um einen Kredit gegangen. Vielmehr sei geplant gewesen, mit allen, die seinerzeit mit am Tisch gesessen hätten, eine Immobilienfirma zu gründen. Und das Bargeld wäre der Anteil des Gastwirtes gewesen, also praktisch dessen Einlage.
Die anderen Beteiligten widersprachen dieser Darstellung. Als die Frau des Wirtes in den Zeugenstand trat, sagte sie in gebrochenem Deutsch: „Meine Nerven sind kaputt und das Geld ist weg.“ Dann ging mit ihr das südländische Temperament durch. Sie beschimpfte den Beschuldigten mehrfach als „Malaka“. Dies ist das griechische Schimpfwort für „Wichser“ oder „Depp“.
Erst mehr als drei Jahre nach dem ominösen Vorgang, also 2013, erfolgte die Anzeige bei der Polizei. Der Tatnachweis bei solch „alten Kamellen“, so der Vertreter der Anklage, sei immer sehr schwierig. Zumal in diesem Fall keinerlei Schriftstück, geschweige denn ein Vertrag erstellt worden sei.
Das Schöffengericht verfügte die Einstellung des Verfahrens, die Kosten trägt die Staatskasse.