Der Aufbruch eines Zigarettenautomaten in Aidhausen am 7. März vergangenen Jahres bleibt wohl unbestraft. Das Amtsgericht sprach am Freitag, am zweiten Verhandlungstag, den 47-jährigen Angeklagten frei, der aufgrund seiner am Tatort gefundenen DNA-Spuren verdächtigt wurde.
Der Nikotin-Entzug des Täters muss an jenem Abend gewaltig gewesen sein. Mit einem Ast, den er aus einem in der Nähe befindlichen Busch herausbrach, hebelte der Dieb gegen 23 Uhr abends in der Ortsdurchfahrtsstraße in Aidhausen einen Zigarettenautomat auf. Dabei erbeutete er Zigaretten und Bargeld im Wert von 261,50 Euro. Ungleich höher war der Schaden am Automaten, der sich auf 4635,85 Euro belief. Dummerweise für ihn ließ der rabiate Raucher das Tatwerkzeug am Tatort liegen. Polizeibeamte konnten auf dem Ast DNA-Spuren sicherstellen, die das Bayerische Landeskriminalamt auswertete – mit Erfolg.
Eindeutige Spuren
Die Ermittler fanden neben sogenannten „Mischspuren“ auch eine DNA-Spur, die sie eindeutig dem polizeibekannten 47-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis zuordnen konnten, der sich daher nun wegen eines „besonders schweren Falls des Diebstahls“ am Amtsgericht verantworten musste. Dort machte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag – wie schon zuvor bei der polizeilichen Vernehmung – keine Angaben.
Eine Zeugin hatte zur Tatzeit einen schlanken Mann beobachtet, der mit den Händen auf den Zigarettenautomat eintrommelte. Auf ihre Frage, was er da mache, habe der mutmaßliche Täter geantwortet: „Ich hol mein Geld wieder raus“, sagte die Zeugin vor Gericht. Erkannt habe sie den Mann nicht, da sie ihn nur von hinten gesehen habe und es dunkel gewesen sei. Ein Zeitungszusteller entdeckte am frühen Morgen des nächsten Tages den demolierten Automaten und verständigte die Polizei.
Verteidiger Stefan Wagner wies darauf hin, dass der DNA-Treffer alleine vor Gericht nicht als Beweismittel verwertet werden könne, da es sich nicht um ein behördliches Gutachten handle. Zudem habe das Landeskriminalamt auch Mischspuren gefunden und eine Bushaltestelle befinde sich in der Nähe des Tatorts, sodass auch noch weitere Täter in Frage kämen, argumentierte der Anwalt.
Der Staatsanwalt wollte am ersten Verhandlungstag – auch aufgrund der 14 Vorstrafen des Angeklagten – keinem voreiligen Freispruch des Angeklagten zustimmen, sondern sich zunächst aus dem Justiz-Archiv darüber informieren, ob der 47-Jährige schon einmal einen Automaten aufgebrochen hat.
Doch inzwischen stellte sich heraus, dass dies nicht der Fall ist. Diebstähle habe er zwar bereits mehrere in seinem „Portfolio“: Im Jahr 2013 kletterte er nachts über den Zaun auf dem Betriebsgelände eines Baustoffladens in Hofheim, warf mit einem Stein eine Fensterscheibe ein und erbeutete mehrere Waren. Doch wegen eines Automatenaufbruchs wurde der Angeklagte bislang nicht verfolgt.
Im Zweifel für den Angeklagten
Anklagevertreter Ilker Özalp beantragte daher – im Zweifel für den Angeklagten – einen Freispruch, dem sich der Verteidiger und die Richterin anschlossen. Die gefundenen DNA-Spuren des Angeklagten seien zwar ein Indiz, das jedoch für sich alleine nicht für eine Verurteilung ausreiche, sagte Richterin Ilona Conver in der Urteilsbegründung. Die Spuren könnten ja „sonst wie dorthin gelangt sein“. (msch)