Schwere Vorwürfe erhob die Staatsanwaltschaft gegen einen 44-jährigen Jäger aus dem Landkreis Bad Kissingen, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt saß. Anfang dieses Jahres soll er seiner Ehefrau eine ungeladene Jagdpistole an den Kopf gehalten und abgedrückt haben. Die Frau habe dadurch Todesängste ausstehen müssen – rechtlich strafbar als Bedrohung.
Außerdem habe der Angeklagte seiner Noch-Ehefrau den Schlüssel zu seinem Waffenschrank mit zwei Pistolen, neun Gewehren und Munition überlassen. Da diese keinen Waffenschein besitzt, sei dies jedoch rechtswidrig gewesen. Die Waffen ist der Mann mittlerweile los: Nach der Anzeige durch seine Frau hatte die Polizei sie konfisziert.
Eine "toxische Beziehung"
Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass seine Frau den Schlüssel zum Waffenschrank verlangt habe. Um seine Ruhe zu haben, habe er ihr den Schlüssel für das Innenfach gegeben und sie so "angeflunkert". An die Waffen sei sie damit nicht herangekommen. Die vermeintliche Scheinhinrichtung seiner Frau sei "an den Haaren herbeigezogen", gab er zu Protokoll.
Der Angeklagte und seine Frau gaben beide vor Gericht an, unter psychischen Problemen zu leiden. Der Mann sprach von einer "toxischen Beziehung", im Oktober 2020 habe seine Frau ihn dann aus dem gemeinsamen Haus im Landkreis Haßberge geworfen. Die drei Kinder im Alter von fünf bis 13 Jahren seien bei der Mutter geblieben. "Sie piesackt wo es geht", sagte der Angeklagte. Seine Frau habe ein gerichtliches Kontaktverbot bewirkt. Reden würde er nicht mehr mit ihr. Die Kommunikation erfolge ausschließlich schriftlich.
"Scheinhinrichtung" harmloser als gedacht
Als die Ehefrau in den Zeugenstand trat, war von der Bedrohung mit einer Pistole plötzlich nicht mehr die Rede. Ihr Noch-Ehemann habe sie zwischen Bett und Schrank eingeklemmt, seine Hand symbolisch zu einer Pistole geformt und "Peng" gesagt. Das habe bei ihr "Todesangst" ausgelöst. Er habe sie über Monate psychisch bedroht. Davon sei sie selbst erkrankt und habe einen Psychiater aufgesucht. Als er per Brief ankündigte, wieder in das gemeinsame Haus einziehen zu wollen, habe sie einen Nervenzusammenbruch erlitten.
Aus Angst habe sie von ihm den Waffenschrankschlüssel gefordert. Es habe zwei Waffenschränke gegeben. Alle Waffen seien in einem Schrank deponiert worden. Für den leeren Waffenschrank habe der Mann den Schlüssel gehabt. Der Schlüssel für den vollen Waffenschrank sei im Innenfach des leeren Schranks gewesen. Für dieses Innenfach habe die Frau den Schlüssel gehabt. Somit konnten der Angeklagte und seine Frau nur gemeinsam an die Waffen kommen, keine von beiden Personen hätte alleine alle Türen öffnen können.
Verfahren gegen Auflage eingestellt
Die Frau sagte aus, einmal habe er von ihr den Schlüssel gefordert, um an die Waffen zu kommen. "Ich hoffe, du erschießt mich nicht", habe sie damals zu ihm gesagt. "Das geht ganz schnell", habe er erwidert. Seit 20 Jahren seien sie verheiratet. Entschuldigt habe er sich nie bei ihr.
Verteidiger Peter Auffermann regte eine Einstellung des Verfahrens an, der das Gericht zustimmte. Als Auflage muss der Angeklagte 1500 Euro an die Lebenshilfe Ebern zahlen.