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ZEIL
Ein Ehepartner darf nicht automatisch entscheiden
Einige Mitglieder wurden für ihre langjährige Treue zum VdK geehrt. Das Bild zeigt sie zusammen mit MdL Steffen Vogel (hinten links), Andrea Stühler-Holzheimer von der VdK-Geschäftsstelle (hinten, Zweite von links) und der Zeiler VdK-Vorsitzenden Rosemarie Forstmeier (rechts).
Foto: Brigitte Hamm | Einige Mitglieder wurden für ihre langjährige Treue zum VdK geehrt. Das Bild zeigt sie zusammen mit MdL Steffen Vogel (hinten links), Andrea Stühler-Holzheimer von der VdK-Geschäftsstelle (hinten, Zweite von links) ...
Brigitte Hamm
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:45 Uhr

Die Mitglieder des VdK-Ortsverbands Zeil trafen sich zur Jahreshauptversammlung im Gasthaus am Zeiler Käppele. Dabei standen Ehrungen langjähriger Mitglieder an.

Vorsitzende Rosemarie Forstmeier blickte auf die Veranstaltungen des vergangenen Jahres zurück. Waltraud Wirth hatte die Ausflüge und die monatlichen Fahrten nach Bad Staffelstein organisiert. Michael Simon zeigte mit dem Kassenbericht die finanzielle Situation auf. Andrea Stühler Holzheimer stellte sich als neue Kreisgeschäftsführerin vor. Zeil sei mit 580 Mitgliedern immerhin der zweitgrößte Ortsverband im Landkreis. Sie berichtete aus ihrer Arbeit in der Geschäftsstelle in Haßfurt, wo jährlich rund 5000 Beratungen stattfinden. Nach ihren Ausführungen dankte sie zusammen mit Rosemarie Forstmeier Mitgliedern für ihre langjährige Mitgliedschaft mit Urkunde, Anstecknadel und einem Geschenk.

Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter Steffen Vogel referierte anschließend zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Noch immer seien viele der Meinung, dass im Notfall der Ehepartner entscheiden könne. Der Jurist machte deutlich, dass ein Angehöriger kein rechtlicher Vertreter des Ehepartners, des Vaters oder der Mutter sei, wenn diese keine Vorsorgevollmacht unterschrieben haben. Nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind Eltern die gesetzlichen Vertreter und können Entscheidungen für sie treffen. Dabei sei es dringend notwendig, Formulare zu verwenden, da eine selbst geschriebene Generalvollmacht nicht anerkannt wird. Im folgenden erklärte er auch die Begriffe Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Vorsitzende wies außerdem auf die Fünf-Tagesfahrt vom 6. bis 10. Oktober nach Südtirol hin. (hbr)

Anmeldung und Auskünfte zur Fahrt nahc Südtirol bei Waltraud Wirth, Tel. (0 95 24) 30 04 48.

Die Geehrten

Für 30-jährige Mitgliedschaft wurden geehrt: Dorothea Oppermann, Bruno Reitwiessner, Franz Kolb, Günter Krumschmidt, Hannelore Hader, Klaus Mahr, Josef Syka, Norbert Wacker, Otto Gräf, Waltraud Wirth und Wolfgang Fischer.

Für 20-jährige Mitgliedschaft: Margot Fösel, Michael Hamm, Sabine Schirmer, Theo Stutzke, Ursula Gehring, Manfred Schmidt, Konstanze Köhler, Jirina Fritzmann, Hermann und Henriette Gottschlich, Hans Röhlich, Gertrud Schätzlein, Frank Florschütz, Arnulf Fischer, Anton Nüsslein und Angelika Schwert.

Für zehnjährige Mitgliedschaft: Arno Schneider, Matthias Schwemmlein, Daniela Kraus, Erika Scheuring, Herbert Schulz, Horst Babel, Irmgard Schönmüller, Manfred Rudolph, Michael Slund, Monika Geissler-Gumpert, Monika Mahr, Theresia Buld, Thomas Hofmann, Valentin Schmidt und Wolfgang Schmitt.

Für 20 Jahre Ehrenamt: Maria Watzka. Für fünf Jahre Ehrenamt: Werner Rüpplein.

 
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    Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung alleine ist zu wenig.
    Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Generalvollmacht.
    Bei einer Generalvollmacht sollten jedoch auch spezifische Bereiche berücksichtigt werden, die auch von der (früheren) Tätigkeit abhängig sind.
    Zu unterscheiden ist beispielsweise zwischen Rentnern, Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen, Unternehmern (Kapitalgesellschaft, z.B. GmbH), Apothekern, Ärzten.
    Aus diesem Grund ist beispielsweise ein Notfallordner jeweils anders notwendig.
    Über www.notfallordner-Vorsorgeordner.de gibt es über 90 unterschiedliche Versionen.
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