Stolz, mächtig und gebildet – so sah sich der Würzburger Fürstbischof Julius Echter selbst – und ließ sich gerne so darstellen. Auch in Haßfurt hat er heute noch nach 400 Jahren sichtbare Spuren hinterlassen.
Davon berichtet die Sandstein-Gedenktafel an der Westfassade der Ritterkapelle: Die Inschrift von 1614 zum 40-jährigen Regierungsjahr lautet: „Julius Echter Bischof war / zu Würzburg über 40 Jahr. / Bekehrt das Land zur alten Lehr / und schmückt es herrlich hin und her. / Diese Kapell, Schul, Torhaus / mit Kosten groß baut neu heraus. / Dazu die Pfarrkirch restauriert / und Haßfurt mit vielen Bauten ziert.“
1575 zum Bischof geweiht, damit zugleich geistlicher und politischer Herrscher im Herzogtum Franken, klassisch und jesuitisch hervorragend gebildet, ließ sich der Fürst mit solchen Beschreibungen gerne selbstbewusst darstellen. Seine größte Sorge galt der Sicherung der „alten Lehre“ nach den Bestimmungen und Ergebnissen des Trienter Konzils (1545 – 1563) zu den sieben Sakramenten, zur Eucharistie, zur Erbsünde und zur Erlösung. Der Ablasshandel war verboten, der Zölibat bestätigt worden.
1585 – 1587 besuchte Echter neben Haßfurt auch Gerolzhofen, Neustadt und Münnerstadt, „wo er die abgefallenen Unterthanen im Anfange mit Nachsicht und Schonung zurückzuführen suchte, wenn aber dieß nichts fruchtete, mit Landesverweisung drohte. Viele ließen es wirklich dahin kommen und wanderten lieber aus. Doch überwog bei Manchen die Liebe zum Heimatheerde und sie kehrten zum katholischen Glauben zurück“, heißt es im zweiten Band der Würzburger Chronik von 1924. In zahlreichen Orten gab es wohl eine bunte Mischung von alter und neuer Glaubenspraxis.
Echter war überzeugt, dass eine einheitliche Religion notwendig sei, um einen Zwiespalt unter den Bürgern zu vermeiden. Auch der Augsburger Religionsfrieden erlaubte es ihm, seine Ideen zielgerichtet und erfolgreich durchzusetzen.
Qualifizierte Mitarbeiter und Berater verstand er in der neugegründeten Universität und im Priesterseminar heranzubilden und für seine Herrschafts- und Kirchenreform einzusetzen. Unfähige Beamte und missliebige Pfarrer wurden entfernt und durch geschulte Seelsorger und linientreue Ergebene ausgetauscht. Mit einer Fülle von Mandaten, Erlassen und Verordnungen und regelmäßigen Kontrollen und Visitationen wurde das alltägliche Leben reglementiert.
In zahlreichen Bauwerken, Pfarrhäusern, Schulen, Spitälern und Verwaltungsgebäuden, so auch in der Amtsstadt Haßfurt, sollte sich der erneuerte katholische Glaube spiegeln. Das galt vor allem für Hunderte von kirchlichen Um- und Neubauten.
1584 wurde für das Hochstift Würzburg nach den Vorgaben des Trienter Konzils eine Kirchenordnung in Latein erlassen, seit 1589 jedoch in deutscher Sprache wiedergegeben. So liegt im Pfarrarchiv St. Kilian eine Druckschrift Echters von 1613 vor mit dem Titel „Verordnung des Fürstbischofes Julius z. Würzburg über Gottesdienst und Kirchenministerien“ und darunter noch vermerkt: „Dann eine geschriebene Gottesdienstordnung für Haßfurt und Filialen.“ Ihr Ziel sollte sein, das kirchliche Leben im gesamten Bistum zu erneuern.
Das Schriftstück gibt vor, wann die Pfarrer welche Arten von Gottesdiensten zu halten hatten. An allen Sonn- und Feiertagen sollte der Pfarrer demnach das Hochamt zwischen sieben und acht Uhr in der Pfarrkirche halten, dazu Predigt und „Kinderlehr“; diese sollte mittags 12.00 Uhr angesetzt sein. Zu Winterszeit sei der Gottesdienst etwas später anzufangen.
Die Predigt solle über „ein stundt nit weren“ zwischen dem Hochamt nach dem Credo und schließen „mit dem gemeinen Gebett Vatter unser Ave Maria, Glauben (Glaubensbekenntnis) den Zehen Gebotten offner Beicht und General Absolution.“
Genaue Vorgaben sind zu lesen für die Spendung der Sakramente, sowie Taufe, Beichte, Buße, Ehe, Altarssakrament und Krankensalbung. Auch für die Feier der Fest- und Fasttage, der Patrozinien, der Kirchweihen und der Schulen mit ihren Lehrern werden Weisungen ausgesprochen. Schließlich schließt „Allgemeines“ das Regelwerk ab. Zur Zeit der Gottesdienste war „unnütz Geschwätz“ in den Gassen untersagt, ebenso wie „das Tanzen und andere Kurzweil“.
Und wie wurde die Obrigkeitliche Bestimmungen konkret in der Haßfurter Pfarrei umgesetzt? Hieronymus Degen, ein gebürtiger Haßfurter, war hier Pfarrer von 1601 bis 1627, also zur Zeit Julius Echters. Mit zwei Kaplänen, Frühmessern, Vikaren und Benefiziaten war er zugleich verantwortlich für alle kirchlichen Angelegenheiten. Unter seiner Federführung entstanden wohl die handgeschriebenen lokalen Ausführungen zu den Vorgaben des Bischofs. Datum und Autor sind nicht zu ersehen, sie sind der Druckschrift von 1613 angeheftet.
Darin heißt es (aufgrund der besseren Lesbarkeit in moderne Rechtschreibung übertragen): „Nachdem in die Pfarr Haßfurt noch folgende Filialen gehörig als Wülflingen, Sailershausen, Wonfurt und Steinsfeld als soll der Gottesdienst sowohl in der Pfarr als Filialen an den Sonn- und Feiertagen nach folgender Gestalt von den daselbst residierenden Priestern neben dem Pfarrer von Prappach bis auf fernere Anstellung mit Predigen und Zelebrieren gehalten werden.“ Das galt auch an den Patronats- und Kirchweihtagen.
An den einzelnen Wochentagen waren die kirchlichen Angebote einschließlich Vesper, Katechismus, Jahrtage, Seelenmessen nach einer Beerdigung und weiterer gestiftete Messen im Wesentlichen durch den Pfarrer mit den beiden Kaplänen, Vikaren oder Benefiziaten zu „verrichten“. Josef Kehl beschreibt in seiner „Chronik der Stadt Haszfurt a. Main“ von 1948 sehr ausführlich die Geschichte der Vikarien und die sonstigen Stiftungen in der Pfarrei Haßfurt an die beiden Gotteshäuser.
Auch der Schule sollte der Pfarrer regelmäßig Besuche abstatten: „Es soll auch der Pfarrer dafür sorgen, dass die Jugend sowohl in dem ,Catechismo' als Schreiben und Lesen von dem Schulmeister wohl instruiert werde, und zu dem „Endt wöchentlich aufs strengste zweimal die Schul visitieren.“ Ebenso genau sollte der Seelsorger das „Cultum Divinum“, die Gottesordnung, von der Kanzel verlesen.
Im Mittelpunkt des kirchlichen Lebens stand die Teilnahme am Gottesdienst sowie der Sakramentenempfang, besonders zu Ostern. Es war eine bewusste katholische Seelsorgearbeit mit innerern und äußeren Frömmigkeitsformen.
Was blieb schließlich nach 44 Regierungsjahren des Fürstbischofs Julius Echter? Mit zahlreichen Inschriften, wie beispielsweise an der Ritterkapelle und am Seitenportal des Bürgerspitals in Haßfurt und an weiteren Orten Frankens hat er mit seinem Wappen nicht nur ein steinernes Erbe überlassen. Er hat auch nachhaltig das geistesgeschichtliches Erbe der Region geprägt.