Es hätte auch gutgehen können. Aber weil ihr Lebensgefährte sie plötzlich sitzen ließ, konnte eine 46-Jährige die Raten für ein Darlehen nicht mehr zurückzahlen und der Schwindel flog auf. Wegen Betrugs in drei Fällen, verbunden mit einer Urkundenfälschung wegen einer getürkten Verdienstbescheinigung, verurteilte das Gericht eine geringfügig beschäftigte Hauswirtschaftshelferin zu einer Geldstrafe von 1400 Euro. Strafmildernd berücksichtigte Richterin Ilona Conver, dass die Sparkasse der Frau den Betrug „relativ leicht gemacht“ habe.
Die angeklagten Taten liegen schon mehrere Jahre zurück. Erstmals schloss die Angeklagte mit ihrer Hausbank am 5. November 2013 einen Darlehensvertrag über gut 12 000 Euro ab. Das Geld brauchte sie, um ihr weit überzogenes Girokonto ausgleichen zu können. Als sie kurz darauf ein neues Auto kaufte, reichte dieser Betrag nicht aus. Nur einen Monat später, also zum Jahresende 2013, stockte die Bank den Darlehensbetrag auf satte 25 000 Euro auf.
Eine Angestellte des Geldinstituts, die damals mit der Gewährung und Abwicklung des Darlehens befasst war, erläuterte im Zeugenstand, warum sie seinerzeit davon ausgegangen war, dass die vereinbarten Raten pünktlich zurückbezahlt werden würden.
Genug Geld auf dem Konto
Auf dem Girokonto der Frau gab es nämlich regelmäßige monatliche Geldeingänge in Höhe von gut 2300 Euro. Die Kreditnehmerin hatte der Bank gegenüber angegeben, dass es sich dabei um ihren Lohn als Beschäftige der Siemens AG handelte.
Das aber war gelogen. Nicht sie, sondern ihr damaliger Lebensgefährte arbeitete bei dem Konzern. Weil der selber finanzielle Probleme hatte, gab er in der Lohnbuchhaltung seines Arbeitgebers das Konto seiner Freundin an. Bis Dezember 2013 floss auf diese Weise Monat für Monat ein erklecklicher Betrag auf das Girokonto der Angeklagten. Für die Bank war nicht erkennbar, dass es sich dabei um den Verdienst des Freundes handelte. Zudem verschwieg die im Norden des Kreises lebende Hausfrau, dass sie im Herbst 2013 mit dem Gerichtsvollzieher Bekanntschaft gemacht hatte. Bei einer Zwangsvollstreckung musste sie eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse – früher unter dem Begriff Offenbarungseid bekannt – abgeben.
Als sich der Lebensgefährte Anfang 2014 Knall auf Fall von ihr trennte und sich aus dem Staub machte, stoppte er auch seine Lohnüberweisung auf ihr Konto. Von da an konnte die Angeklagte die fälligen Ratenzahlungen nicht mehr bedienen. Nach einigen Monaten kam es deswegen zu einem Gespräch in der Sparkasse.
Dabei erklärte die Beschuldigte die versäumten Rückzahlungen damit, dass sie längere Zeit krank gewesen und sich deshalb nicht um ihre finanziellen Angelegenheiten habe kümmern können. Um zu belegen, dass sie nach wie vor zahlungsfähig sei, legte sie der Bank eine gefälschte Lohnabrechnung vor, die auf ihren Namen lautete. Offensichtlich hatte sie eine alte Bescheinigung ihres Verflossenen gefunden und das Dokument getürkt. Daraufhin schloss am 1. Juli die Sparkasse mit der Angeschuldigten tatsächlich einen nochmaligen aufgestockten Umschuldungsvertrag.
Staatsanwalt Dr. Wedekind hielt der Frau zugute, dass einerseits die Taten schon etliche Jahre zurückliegen und sie seitdem nicht mehr straffällig geworden sei, und dass sie sich andererseits kooperativ an der Aufklärung des Sachverhalts beteiligt habe. Allerdings sei der angerichtete Schaden doch immens hoch, so der Jurist. Er plädierte auf eine Geldstrafe von 1500 Euro.
Blauäugig auf Freund verlassen
Rechtsanwalt Horst Soutschek betonte, dass sich seine Mandantin gutgläubig und blauäugig auf ihren damaligen Freund verlassen habe. „Und dann war sie tatsächlich verlassen!“, sagte der Verteidiger. Er hielt eine Strafe von 1200 Euro für ausreichend. Das Strafmaß des Gerichts lag mit 140 Tagessätzen a zehn Euro zwischen diesen Anträgen. Da beide Seiten damit leben konnten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Weil die Verurteilte nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, wird die Sparkasse den Kredit wohl oder übel abschreiben müssen.