Die Erhebung des Straßenausbaubeitrages im Rahmen der Dorferneuerung in Salmsdorf rief eine Bürgerinitiative auf den Plan und führte nun auch zu einer Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht, die von den Salmsdorfern mit Freude aufgenommen wurde. "Laut Sitzungsprotokoll wurde nur informativ beraten statt ein Beschluss gefasst, bevor die Bescheide ausliefen. Dieser Mangel kann nicht geheilt werden", betonte Bürgermeister Steffen Kropp (SPD) bei seiner Information zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vor dem Marktgemeinderat.
Zur Sitzung waren auch wieder zahlreiche Bürger erschienen. Bürgermeister Kropp erinnerte daran, dass die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Dorferneuerung in Salmsdorf und den veranschlagten Baukosten zu tun habe, "die meiner Meinung nach zu Unrecht veranschlagt wurden und in dieser Weise nun auch durch das Gericht bestätigt wurden. Wir müssen jetzt im Januar/Februar einen Beschluss fassen, ob wir mit dem Urteil einverstanden sind. Es wurde ja gegen die Gemeinde entschieden, denn die Erhebung des Straßenausbaubeitrages in Salmsdorf wurde für rechtlich unzulässig erklärt."
Mehrere Gründe für die Unzulässigkeit
Das Gericht habe mehrere Gründe für die Unzulässigkeit aufgeführt. "Der Bescheidzustellung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Fassung des Änderungsbescheides vom 4. Januar 2017 mangelte es an einer vor dem Bescheidauslauf gefassten Beschlussfassung im Marktgemeinderat Rentweinsdorf zum Erlass von Straßenausbaubeiträgen", stand ganz vorne an und dies bedeute einen Mangel der Organzuständigkeit.
Genau zu diesem Punkt hakte Kurt Weißheimer (FW-ÜWG) noch einmal nach und erhielt dazu auch die klare Antwort: "Die von der Verwaltung am 5. Dezember 2016 dem Marktgemeinderat zur Beratung vorgelegte Beschlussfassung hätte, wie von der Verwaltung dem MGR Rentweinsdorf seinerzeit vorgelegt und vorgeschlagen, beraten und vor dem Bescheidauslauf beschlossen werden müssen. Das erfolgte nicht. Der damalige Bürgermeister Sendelbeck hat nur informativ über den anstehenden Bescheidauslauf im MGR berichtet, aber keinen Beschluss fassen lassen." Im Gegenteil sei sogar die Beschlussvorlage vom MGR nach Auslauf der Bescheide abgelehnt und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Bescheidzustellung nicht rechtzeitig gefasst worden.
Ausbaubeiträge können nicht erhoben werden
Da dieser Beschluss nicht gefasst wurde, so das Gericht, seien die Grundsätze der Organzuständigkeit nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates Rentweinsdorf nicht eingehalten worden, was rechtlich zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragsfestsetzung im Marktgemeindeteil Salmsdorf führen müsse. Dazu komme, dass es sich nicht um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung handle, für die der Bürgermeister zuständig sei.
Insofern könnten sich die Bürger beim damaligen Bürgermeister Willi Sendelbeck bedanken, dass er den vor der Verwaltung zu Recht zur Beratung vorgelegten Beschluss im November 2016 und am 5. Dezember 2016 nicht habe fassen lassen vor dem damaligen Bescheidauslauf. In diesem Zusammenhang bestätigte der Richter ausdrücklich, dass die Verwaltung auf den Vollzug des geltenden Satzungsrechtes rechtens zulässig verwiesen habe. Da das Ausbaurecht seit 1. Januar 2018 abgeschafft worden sei, könne ein Ausbaubeitrag jetzt nicht mehr festgesetzt werden. Auch die Organzuständigkeit könne nicht mehr nachgeholt werden.
Die übrigen Baukosten müssen von allen getragen werden
Satzungsrechtlich bestehe somit kein zulässiger Grund für den Erhalt von Baukostenzuschüssen aus Vereinbarungen des Marktes mit den Bürgern. "Fiskalisch" oder bürgerlich rechtlich könnten die mit den Salmsdorfern Bürgern in 2006 vereinbarten und in Raten bis 2012 geleisteten Baukostenzuschüsse aber vom Markt einbehalten werden. Die übrigen Baukosten für Ausbaumaßnahmen gingen somit komplett zu Lasten von Rentweinsdorf und müssten von allen Bürgern und Einwohnern getragen werden.
Bürgermeister Steffen Kropp zeigte sich froh, dass nun ein Schlussstrich unter diese Auseinandersetzung gezogen wurde, worüber die Salmsdorfer froh sein könnten. Der Gemeinderat müsse aber dazu noch eine Entscheidung treffen, ob auf der Bestandskraft der Bescheide beharrt werde oder seinerzeit geleistete Ausbaubeiträge zurückerstattet würden. Er hoffe nur, dass der Beschluss und die Vereinbarung mit den Bürgern damals Bestand hatte.
Mit Bedarfsabfrage einverstanden
Ein Antrag von Simone Berger (RUL) auf "Freies WLAN für alle Gemeindehäuser des Marktes" führte dann zu einer ausführlichen Diskussion, in deren Verlauf sich die Antragstellerin erst einmal mit einer Bedarfsabfrage einverstanden erklärte. Die Gemeinderätin begründete dies damit, dass jeder Verein nach Nachwuchs rufe und die Nutzung insbesondere von der Jugend gefordert würde. Zwar seien die Häuser in den Ortsteilen in der Coronazeit schlecht genutzt, aber im Frühjahr wollten ja alle wieder aktiv werden und auch zu Geburtstagen und anderen Feiern träfen sich die Bürger dort.
Benjamin Jaeger (SPD) fand die Idee grundsätzlich gut, aber dies sollte man über die Vereine abklären wie bei den Keglern. Diese hätten die WLAN-Nutzung von sich aus geregelt. Bürgermeister Kropp sprach auch monatliche Kosten von 40 bis 60 Euro pro Standort an und die Problematik des Jugendschutzes, weswegen ein sicheres WLAN notwendig sei. Andere Gemeinderatsmitglieder fragten auch nach anderen Varianten, die ebenfalls abgeklärt werden sollten. So einigte man sich darauf, eine Bedarfsumfrage zu starten und auch die Kosten damit anzusprechen.
Volker Zürl (CSU) fragte nach der weiteren Vorgehensweise mit Straßennamen oder Hausnummern und die Ausstellung von Hinweistafeln für die Ortschaften. Wie Bürgermeister Kropp dazu mitteilte, sei das Bauamt mit einer Ideensammlung beauftragt worden und die Vorschläge dazu werde er im Rat einbringen.