Laute Schreie tönten am 8. Januar dieses Jahres aus einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Haßfurt. Die Schreie waren so laut, dass Nachbarn sich Sorgen machten und die Polizei riefen. Wohl zurecht: Denn die 30-jährige Wohnungsmieterin erstattete Anzeige gegen ihren Lebensgefährten. Der soll sie mit der Faust auf die Schulter geschlagen und sie getreten haben, sagte sie den Polizeibeamten. Darüberhinaus soll er sie mit Gegenständen beworfen und sie übelst beleidigt haben. Der 39-Jährige erhielt in der Folge einen Strafbefehl über 2000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher am Mittwoch am Amtsgericht verantworten musste.
Dort wies er die Vorwürfe von sich und gab den Schwarzen Peter an seine Lebensgefährtin weiter: die habe ihn beleidigt und geschlagen, gab er zu Protokoll. Er sei "kein richtiger Mann", habe sie ihm an den Kopf geworfen, während er das gemeinsame Kleinkind auf dem Arm hielt. Sie sei immer lauter geworden und habe schließlich auf ihn eingeschlagen. Er habe sich mit seinen Füßen gewehrt, da er das Baby im Arm gehalten habe.
Die Freundin ist ins Frauenhaus gegangen
Etliche Male habe man sich bereits zuvor gestritten. Dass er selbst auch zugeschlagen habe, bestritt er. "Wie kann ich meine Frau schlagen?", fragte der Angeklagte. "Warum ist Ihre Freundin dann ins Frauenhaus gegangen?", wollte der Vorsitzende Richter Patrick Keller wissen. Davon habe er nichts gewusst, erwiderte der Angeklagte. Seine Lebensgefährtin habe gesagt, sie gehe zu ihrem Bruder. Dass er ein Klebeband nach ihr geworfen habe und die Beleidigungen gegenseitig ausgetauscht wurden, gab er schließlich doch noch zu.
Ganz anders lautete die Aussage der Geschädigten. Ihr Freund und Ex-Verlobter habe sich nach der Geburt der gemeinsamen Tochter, die ein "Schreikind" sei, verändert. Er habe an jenem verhängnisvollen Abend den Weihnachtsbaum zerstört, Gegenstände auf sie geworfen, auf die Schulter geschlagen und beleidigt. Die Beziehung sei beendet.
Der Vorsitzende glaubte der Aussage der Geschädigten. Er bot dem Angeklagten, der wegen eines Verkehrsdelikts vorbelastet ist, an, den Strafbefehl an dessen Einkommen anzupassen und die Strafe zu halbieren. Damit war der Angeklagte einverstanden. "Gewalt ist keine Lösung", schrieb der Richter dem 39-jährigen Arbeiter hinter die Ohren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.