„Es ist wie der Eintritt in eine neue Welt, deren Gesetzmäßigkeiten man erst erlernen muss“, sagte Joachim Schwarz aus Wonfurt. Zusammen mit 25 weiteren Feldgeschworenen, die im letzten oder vorletzten Jahr vereidigt worden waren, nahm er am Freitag an einer Schulung im Landratsamt Haßberge durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt (ADBV) teil.
Weil ein Feldgeschworener oder Siebener eine verantwortungsvolle Aufgabe hat, wenn es um die Markierung von Grundstücksgrenzen geht, benötigt er die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um korrekt arbeiten zu können. Diese vermittelte auch dieses Jahr wieder der Leiter des ADBV, Gerhard Hartmann.
„Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt, das zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit, zur Verschwiegenheit und zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses verpflichtet“, sagte Hartmann.
Zum einen erledigen die Feldgeschworenen in Zusammenarbeit mit dem ADBV die Beschaffung und den Transport der Grenzzeichen und wirken bei der Abmarkung und Einbringung des Siebenergeheimnisses mit. Zum anderen dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig Abmarken, Grenzzeichen überwachen und erhalten sowie Grenzbegehungen durchführen. Zweck der Abmarkung ist, die Grenzen der Grundstücke durch Marken (Grenzzeichen) örtlich erkennbar zu bezeichnen, um durch die Richtigkeit der Grenze eine Rechtssicherheit zu bieten und Grenzstreitigkeiten zu vermeiden.
Anlässe für eine Abmarkung sind Katasterneuvermessungen, Grenzermittlungen und Grenzwiederherstellungen, Grundstücksteilungen, eine Grenzfeststellung der Umfangsgrenzen bei Flurbereinigungen, die Festlegung durch gerichtliche Entscheidung oder das Interesse des öffentlichen Wohls. „In unserem Zuständigkeitsbereich befinden sich rund 350 000 Grundstücke und pro Jahr werden ungefähr 400 Anträge zur Grenzvermessung an uns gestellt“, sagte Hartmann auf Anfrage dieser Redaktion.
Die Einsätze der Siebener nähmen dabei unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Sie könnte zwischen einer Stunde für einen Grenzpunkt, aber auch mehrere Hundert oder mehrere Tausend Stunden zum Beispiel bei Ortsvermessungen dauern.
Die Rechte und Pflichten der Siebener sind im Abmarkungsgesetz, in der Feldgeschworenenordnung und -bekanntmachung verankert. Daher erhielten alle Teilnehmer die Vorschriften ausgehändigt.
Sie alle lernten, dass sie selbstständige Abmarkungen nur vornehmen sollen, wenn alle beteiligten Grundstückseigentümer beim Termin anwesend oder vertreten sind, die abzumarkenden Grundstücksgrenzen nicht bestritten werden und die Anerkennung der Abmarkung voraussichtlich von keinem Beteiligten verweigert wird. Über die Abmarkung ist dann ein Protokoll zu fertigen, das als Urkunde gilt und bei späteren Grenzstreitigkeiten wichtig ist.
Nach der theoretischen Schulung übten die Teilnehmer in kleinen Gruppen auf dem Parkdeck des Landratsamtes das Sichern und Wiedereinbringen eines Grenzpunktes, die zeichnerische Dokumentation der Sicherung und Abmarkung sowie die rechtliche Dokumentation durch das Abfassen eines Abmarkungsprotokolls. Dabei wurden sie sowohl von Gerhard Hartmann als auch von seinen Mitarbeitern Bernd Weiß, Jürgen Scholl, Hermann Herterich und Heiko Kraus unterstützt.
Joachim Schwarz, dessen Vater „Siebener“ war, hat sich aus Interesse an dieser Tätigkeit und wegen der langen Tradition für dieses Amt zur Verfügung gestellt. „Es erfordert nicht nur ein genaues Arbeiten. Man ist auch viel an der frischen Luft und erweitert seinen Horizont“, sagte der Schulungsteilnehmer.
Irmtrud Schneyer-Fallenbacher aus Westheim, die heuer als einzige Frau geschult wurde, bezeichnete das Amt eines Siebeners als wichtig. „Ich bin Vollerwerbslandwirtin und darauf angewiesen, dass Grenzzeichen vorhanden sind und geachtet werden“, sagte sie. „Daran möchte ich ab jetzt mitarbeiten.“ Die Anfrage zur Teilnahme an der Schulung kam von ihrem Obmann Rudolf Weber, woraufhin sie sich einverstanden zeigte. Zumal schon ihr Vater und ihr Ehemann als Siebener tätig waren und sie die nötige Zeit hat, bei Abmarkungen mitzuwirken.
An der Schulung nahmen folgende Siebener teil: Heiko Schwanert-Reuert und Markus Weis (Eyrichshof), Elmar Barth (Unterpreppach), Klaus Schwappacher (Uchenhofen), Joachim Schwarz (Wonfurt), Matthias Brandstätter (Allertshausen), Siegfried Gromhaus und Andreas Witt (Hafenpreppach), Wolfgang Kaspar (Ebern), Anton Schenk (Haßfurt), Wolfgang Hülß (Lichtenstein), Mario Limpert (Jesserndorf), Alexander Mahr (Obertheres), Franz-Josef Förtsch (Eltmann), Irmtrud Schneyer-Fallenbacher (Westheim), Manfred Stephan (Unterhohenried), David Jenatschke (Sailershausen), Heinz Rumpel, Rudolf Zipper, Georg Schorr und Christian Gehring (Neubrunn), Frank Faust und Daniel Bethmann (Rügheim), Klaus Herbst (Burgpreppach), Harald Pfeiffer und Rudolf Flachsenberger (Ermershausen).