Rege Bautätigkeit herrscht in der Gemeinde Oberaurach, so dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag mit 14 Bauanträgen und Bauvoranfragen beschäftigte.
Mehr als ein Jahrzehnt lang war der "Eis-Freak", eine Verkaufsstelle von Speiseeis, eine Institution in Unterschleichach. Im Jahr 2019 musste der Betreiber seinen Verkaufsstand auf dem Platz vor der ehemaligen Brauerei Neeb aber schließen, weil das Grundstück den Besitzer wechselte und der neue Eigentümer eigene Pläne mit dem Gelände hatte. Nun befasste sich der Gemeinderat mit einem Antrag, der die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Eiswagens auf dem Parkplatz vor dem Fußballplatz vorsieht. Bereits in den Anfangsjahren war hier der allererste Standplatz des Betreibers des Eis-Freaks in Unterschleichach, ehe er zur Brauerei Neeb umzog.
Der Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsgrund. Grundstückseigentümer ist die Gemeinde Oberaurach. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund als Abstellfläche für den Eiswagen ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Der Gemeindeverwaltung liegt ein Schreiben des Vorstands des Radsportvereins Germania 1923 Unterschleichach vor, der als Grundstücksnachbar die Anfrage des Betreibers ausdrücklich befürwortet. Die Strom- und Wasserversorgung des Eiswagens wird über das Vereinsheim sichergestellt.
"Der Eis-Freak ist ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt und eine Bereicherung für die Gemeinde Oberaurach", sagte Bürgermeister Thomas Sechser. Der Gemeinderat schloss sich dem an und bewilligte ohne große Diskussion einstimmig das Vorhaben.
Hundesalon in der ehemaligen Schreinerei
In Oberschleichach plant eine Bauherrin den Umbau einer ehemaligen Schreinerwerkstatt zu einem Hundesalon. Bei dem Hundesalon handelt es sich um einen Ein-Mann-Betrieb. Drei Parkplätze im Hof stehen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten wurden von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr festgelegt, wobei der Betrieb nur mit Terminvereinbarung erfolgt. Im restlichen Gebäude finden sich zwei Wohneinheiten für die zwei Garagen zur Verfügung stehen.
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Innenbereich von Oberschleichach und würde sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Vom Hundesalon sind nach Ansicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen für die Nachbarschaft zu erwarten. Die Ansiedlung neuer Gewerbetreibender begrüßte der Gemeinderat und stimmte auch hier den Plänen ohne Gegenstimme zu.