Der eine will die Drogen selbst konsumiert haben, aber nicht in den Handel damit verstrickt gewesen sein. Der andere räumt das Verticken von Haschisch und Marihuana ein, bestreitet aber, etwas mit den Waffen zu tun zu haben, die die Polizei im Februar 2015 in einer Wohnung beschlagnahmte: Zwei Cousins aus dem Haßbergkreis, einer deutscher, der andere türkischer Nationalität, beide mit kurdischen Wurzeln, müssen sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Bamberg wegen mehrerer Drogendelikte verantworten – im härtesten Anklagepunkt aber wegen „bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“, so die Anklageschrift.
Vorsitzender Richter Manfred Schmidt machte zu Beginn der Verhandlung klar, dass das Gesetz allein für den Hauptanklagepunkt eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht. Weil die sichergestellten Mengen an Rauschgift zusammen jedoch weit von der 1-Kg-Grenze entfernt sind und es sich bei den Waffen „nur“ um Schreckschusspistolen, Schlagstöcke und Messer handelt, deutete Schmidt an, dass es auch minderschwere Fälle mit milderen Strafen gebe, was aber Geständnisse und Schuldeinsicht voraussetze.
Am Ende eines langen Verhandlungstages wurde der Vorsitzende Richter dann im kleinen Kreis mit den Prozessbeteiligten konkret: Für den älteren, inzwischen 24-jährigen Cousin habe er ein Strafmaß zwischen drei Jahren vier Monaten und drei Jahren zehn Monaten Freiheitsentzug in Aussicht gestellt; der jüngere, heute 18-jährige Cousin sollte mit einer Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb Jahren und zwei Jahren davonkommen. Weil letzterer im Zeitraum der zur Last gelegten Taten nicht volljährig war, ist es die Jugendkammer des Landgerichts, die den Fall verhandelt.
Nach der Verhandlungspause erklärte Schmidt öffentlich, der Deal sei geplatzt, weil das Gericht weiter von einem bewaffneten Handeltreiben des älteren Angeklagten ausgehe (der selbst ebenfalls Drogen konsumierte); der jüngere habe hierzu Beihilfe geleistet. Jochen Kaller stellte als einer von zwei Verteidigern des älteren Cousins sowohl diesen Tatbestand als auch die Angemessenheit des Strafmaßes in Frage; dass dem ungelernten Arbeiter angesichts mehrerer Vorstrafen und einer laufenden Bewährung ein Gefängnisaufenthalt nicht erspart bleibt, war auch seinem zweiten Rechtsbeistand Dirk Wenz klar, der aber auf eine Haftstrafe von deutlich unter drei Jahren hofft. Auch der jüngere Angeklagte hat eine Reihe Einträge im Bundeszentralregister, weswegen sich sein Rechtsvertreter Stephan Wagner mit einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe offenbar durchaus anfreunden konnte, nichtsdestotrotz aber darauf beharrte, dass sein Mandant, der nach Abbruch der Schule arbeitslos ist, nicht am Drogenhandel des Vetters beteiligt war.
Die beiden jungen Männer waren 2015 mehrfach von der Polizei mit Drogen erwischt worden, zuletzt im August auf dem Zeiler Weinfest. Bei der anschließenden Durchsuchung in der väterlichen Wohnung hatten die Ermittler im Kinderzimmer des Jüngeren weiteres Marihuana und Amphetamine gefunden, die nach Überzeugung von Staatsanwalt Staphan Schäl „zum gewinnbringenden Verkauf“ bestimmt waren. Laut Aussagen einer Polizistin stellten die Beamten ferner 1350 Euro Drogengeld sicher und stießen auf eine „Schuldnerliste“ mit dem Namen von zehn Kunden, die alle Abnehmer des älteren Cousins gewesen seien.
Der Vorfall mit den Waffen hatte sich bereits im Februar ereignet: Die Polizei hatte zufällig ein Drogengeschäft des älteren Beschuldigten beobachtet, das sich im Auto vor der Wohnung des Jüngeren abspielte. Bei der Wohnungsdurchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte dann abgesehen von weiterem Rauschgift auf dem Zimmertisch eine griffbereite Pistole Browning 9 mm, die auf den ersten Blick nicht von einer scharfen Waffe zu unterscheiden sei, wie ein Polizist aussagte, sowie weitere Waffen im Karton. Er selber habe den Waffen seines Cousins keinerlei Beachtung geschenkt, ließ der Ältere über seinen Anwalt ausrichten.
Am Freitag, 26 August, wird der Prozess fortgesetzt. Ob es den Angeklagten, die sich zur Sache nur über ihre Verteidiger äußern, dann gelingt, das Gericht von ihrer Version zu überzeugen, dass der eine nicht gedealt und der andere nichts mit den Waffen zu schaffen hatte, scheint mehr als fraglich.