
Ein seit längerer Zeit schwelender Nachbarschaftsstreit hat seinen vorläufigen Höhepunkt am Dienstag am Amtsgericht Haßfurt gefunden. Auf der Anklagebank saß ein 56-jähriger Mann aus den Haßbergen. Im Juni vergangenen Jahres störte ihn das Pfeifen seines Nachbarn. "Hör auf zu pfeifen, sonst knall ich dich ab", soll er ihm zugerufen haben. Der Nachbar erstattete Anzeige wegen Bedrohung, woraufhin der Angeklagte einen Strafbefehl über 15 Tagessätze zu 15 Euro, also 225 Euro erhielt. Er legte Einspruch ein und musste sich daher am Mittwoch am Amtsgericht verantworten.
"Das stimmt nicht. Ich habe meinen Nachbarn an diesem Tag überhaupt nicht gesehen und auch nicht gehört", gab der Angeklagte zu Protokoll. Streit gebe es, seitdem der Nachbar das Nachbarhaus gekauft habe und eingezogen sei. "Er spielt sich als König auf", ließ er das Gericht wissen. Er habe sein Auto auf dem Grundstück des Nachbarn in beidseitigem Einverständnis geparkt. Nach einer Woche habe er einen Anwaltsbrief erhalten. Er solle das Auto entfernen und 600 Euro zahlen.
Der Angeklagte hat "nur" ein Luftgewehr
Der Nachbar behaupte Sachen, die er nie getan habe. Der Nachbar habe eine Kamera installiert und auf sein Grundstück gerichtet. Er habe ihn deshalb bereits verklagt. Es sei eine psychische Belastung für ihn, wegen der er in Behandlung sei. Er habe zwar ein Luftgewehr. "Damit kann ich niemanden erschießen, höchstens in den Arsch", sagte er dem Gericht. Die Polizei habe das Luftgewehr mitgenommen.
"Wir wussten nicht, ob er ein Gewehr hat", sagte der Nachbar im Zeugenstand. Zur Sicherheit hätten er und seine Lebensgefährtin damals die Polizei verständigt und Anzeige erstattet. Die Vorgeschichte mit Streitigkeiten sei lang. Der Angeklagte habe mit einer Steinschleuder auf ihre Hunde gezielt. Er rufe wegen jeder Kleinigkeit die Polizei. Ein Reifen am Auto sei platt gewesen und eine Radmutter am Anhänger locker. Das Veterinäramt sei schon da gewesen wegen angeblicher falscher Hundehaltung.
Das Gericht verdoppelt die Geldstrafe
Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot empfahl den Parteien auf den Friedenspfad zu wechseln, was der nicht vorbestrafte Angeklagte als "unmöglich" abtat. Sein Einspruch ging indes nach hinten los. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu 15 Euro, also 300 Euro. Der Vorsitzende ging in seinem Urteil sogar noch darüber hinaus. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro und verdoppelte damit die Strafe. Er glaube den Zeugenaussagen, begründete der Vorsitzende sein Urteil.