zurück
Haßfurt
Den Nachbarn mit dem Tod bedroht? Das Amtsgericht Haßfurt verhängt eine Geldstrafe gegen 56-jährigen Mann
Der Frieden zwischen den beiden Parteien ist schon länge gestört. Die vom Richter empfohlene Rückkehr auf den Friedenspfad hielt der Angeklagte für unmöglich.
Wie sich Nachbarn gegenseitig bekriegen, darüber könnten die Richterinnen und Richter am Amtsgericht Haßfurt aufgrund langjähriger Erfahrung wohl ganze Bücher schreiben. (Symbolfoto)
Foto: Jochen Reitwiesner | Wie sich Nachbarn gegenseitig bekriegen, darüber könnten die Richterinnen und Richter am Amtsgericht Haßfurt aufgrund langjähriger Erfahrung wohl ganze Bücher schreiben. (Symbolfoto)
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 14.03.2024 02:56 Uhr

Ein seit längerer Zeit schwelender Nachbarschaftsstreit hat seinen vorläufigen Höhepunkt am Dienstag am Amtsgericht Haßfurt gefunden. Auf der Anklagebank saß ein 56-jähriger Mann aus den Haßbergen. Im Juni vergangenen Jahres störte ihn das Pfeifen seines Nachbarn. "Hör auf zu pfeifen, sonst knall ich dich ab", soll er ihm zugerufen haben. Der Nachbar erstattete Anzeige wegen Bedrohung, woraufhin der Angeklagte einen Strafbefehl über 15 Tagessätze zu 15 Euro, also 225 Euro erhielt. Er legte Einspruch ein und musste sich daher am Mittwoch am Amtsgericht verantworten.

"Das stimmt nicht. Ich habe meinen Nachbarn an diesem Tag überhaupt nicht gesehen und auch nicht gehört", gab der Angeklagte zu Protokoll. Streit gebe es, seitdem der Nachbar das Nachbarhaus gekauft habe und eingezogen sei.  "Er spielt sich als König auf", ließ er das Gericht wissen. Er habe sein Auto auf dem Grundstück des Nachbarn in beidseitigem Einverständnis geparkt. Nach einer Woche habe er einen Anwaltsbrief erhalten. Er solle das Auto entfernen und 600 Euro zahlen.

Der Angeklagte hat "nur" ein Luftgewehr

Der Nachbar behaupte Sachen, die er nie getan habe. Der Nachbar habe eine Kamera installiert und auf sein Grundstück gerichtet. Er habe ihn deshalb bereits verklagt. Es sei eine psychische Belastung für ihn, wegen der er in Behandlung sei. Er habe zwar ein Luftgewehr. "Damit kann ich niemanden erschießen, höchstens in den Arsch", sagte er dem Gericht. Die Polizei habe das Luftgewehr mitgenommen.

"Wir wussten nicht, ob er ein Gewehr hat", sagte der Nachbar im Zeugenstand. Zur Sicherheit hätten er und seine Lebensgefährtin damals die Polizei verständigt und Anzeige erstattet. Die Vorgeschichte mit Streitigkeiten sei lang. Der Angeklagte habe mit einer Steinschleuder auf ihre Hunde gezielt. Er rufe wegen jeder Kleinigkeit die Polizei. Ein Reifen am Auto sei platt gewesen und eine Radmutter am Anhänger locker. Das Veterinäramt sei schon da gewesen wegen angeblicher falscher Hundehaltung.

Das Gericht verdoppelt die Geldstrafe

Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot empfahl den Parteien auf den Friedenspfad zu wechseln, was der nicht vorbestrafte Angeklagte als "unmöglich" abtat. Sein Einspruch ging indes nach hinten los. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu 15 Euro, also 300 Euro. Der Vorsitzende ging in seinem Urteil sogar noch darüber hinaus. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro und verdoppelte damit die Strafe. Er glaube den Zeugenaussagen, begründete der Vorsitzende sein Urteil.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Martin Schweiger
Amtsgericht Haßfurt
Angeklagte
Geldstrafen
Polizei
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top